Mindestinhalt Art. 28
Sind alle gesetzlich vorgeschriebenen Inhalte vorhanden? Gegenstand, Dauer, Zweck, Datenkategorien, Weisungsrecht, Vertraulichkeit und Nachweispflichten.
Art. 28 DSGVO - Pflicht bei Auftragsverarbeitung
Auftragsverarbeitungsverträge mit allen externen Dienstleistern - geprüft, vollständig und DSGVO-konform. Wir inventarisieren, prüfen und schließen die Lücken.
In Kürze verfügbar
Vertrauen unserer Kunden
AVV-Inventar Übersicht
Beispieldarstellung mit fiktiven Statuswerten.
Prüfumfang
Ein AVV zu haben reicht nicht. Er muss auch korrekt und vollständig sein - auf Ihren konkreten Fall zugeschnitten.
Sind alle gesetzlich vorgeschriebenen Inhalte vorhanden? Gegenstand, Dauer, Zweck, Datenkategorien, Weisungsrecht, Vertraulichkeit und Nachweispflichten.
Sind die vereinbarten technischen und organisatorischen Maßnahmen (TOM) konkret und ausreichend - oder nur allgemeine Floskeln ohne Aussagekraft?
Welche Unterauftragnehmer nutzt der Dienstleister? Sind diese transparent aufgeführt? Haben Sie ein Widerspruchsrecht bei Änderungen?
Werden Daten in Länder außerhalb der EU/EEA übertragen? Wenn ja: Sind EU-Standardvertragsklauseln (SCCs) oder andere Garantien vorhanden und aktuell?
Ist der AVV noch aktuell? Ältere Verträge vor 2018 oder nach der Schrems-II-Entscheidung sind oft nicht mehr ausreichend. Wir prüfen auf Aktualität.
Was passiert mit Ihren Daten am Vertragsende? Der AVV muss klare Regelungen zu Löschung oder Rückgabe aller personenbezogenen Daten enthalten.
Ablauf
Strukturiert, vollständig und ohne Lücken - von der Inventarisierung bis zur revisionssicheren Dokumentation.
Vollständige Erfassung aller externen Dienstleister mit Zugang zu personenbezogenen Daten - inkl. Cloud-Services, SaaS-Tools, IT-Dienstleister und externe Mitarbeiter.
Prüfung bestehender AVVs auf Vollständigkeit, Aktualität und Konformität mit Art. 28 DSGVO sowie aktueller Rechtsprechung (inkl. Schrems II, SCCs 2021).
Erstellung fehlender AVVs auf Basis bewährter Muster, Nachverhandlung unzureichender Verträge mit Dienstleistern, Beschaffung von SCCs für Drittstaaten-Transfers.
Vollständige AVV-Übersicht als Teil Ihrer Datenschutzdokumentation - revisionssicher, mit Versionierung und Erinnerungsfunktion für Ablaufdaten.
Ihr Ansprechpartner
Dieser Service startet in Kürze. Hinterlassen Sie Ihre Anfrage - wir melden uns persönlich und besprechen Ihren Bedarf.
Aus dem Blog
Der Informationssicherheitsbeauftragte ist der Ansprechpartner für Informationssicherheit im Unternehmen. Diese Aufgaben hat er!
DSGVO-Compliance: Rechtsgrundlagen, Bußgeldrahmen, AVV, Datenpanne-Meldepflicht, DSFA und Verarbeitungsverzeichnis - mit Praxisbeispielen.
DSFA nach Art. 35 DSGVO: Wann Pflicht, Schritt-für-Schritt-Anleitung, Blacklist der Aufsichtsbehörden und typische Fehler in der Praxis.
Wir starten demnächst mit unserer Datenschutz-Praxis. Vormerken lassen - und wir melden uns, sobald es losgeht.
Arturs Nikitins
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