NIS-2 Schulung für Geschäftsführer
Ihre gesetzliche Pflichtschulung nach §38 BSIG - kompakt in 4 Stunden. Basierend auf der offiziellen BSI-Handreichung. Kein technisches Vorwissen nötig.
Nächster Termin: 25. Nov 2026, 09-13 Uhr · Plätze verfügbar
§38 BSIG
Warum diese NIS-2 Schulung Pflicht ist
Das NIS-2-Umsetzungsgesetz (BSIG) verpflichtet Geschäftsleitungen wichtiger und besonders wichtiger Einrichtungen nicht nur zur Umsetzung und Überwachung von Risikomanagementmaßnahmen (§38 Abs. 1), sondern auch zur regelmäßigen Teilnahme an Schulungen (§38 Abs. 3 BSIG). Die Schulungspflicht ist keine Option - sie ist gesetzliche Vorschrift.
§38 Abs. 3 BSIG definiert drei konkrete Kompetenzbereiche, die eine Geschäftsleitungsschulung abdecken muss:
01
Risikoerkennung
Erkennung und Bewertung von Cybersicherheitsrisiken - auf strategischer, nicht technischer Ebene
02
Risikomanagement
Kenntnis technisch-organisatorischer Risikomanagementpraktiken und der 10 Mindestmaßnahmen nach §30 BSIG
03
Auswirkungsbeurteilung
Beurteilung der Auswirkungen von Risiken und Maßnahmen auf die erbrachten Dienste der Einrichtung
Technisches Detailwissen ist nicht erforderlich - wohl aber die Fähigkeit, fundierte strategische Entscheidungen zur Cyber- und Informationssicherheit zu treffen. Das BSI empfiehlt in seiner Handreichung vom 30.09.2025, dass eine Schulung alle drei Bereiche adressiert - ein Fokus nur auf Risikomanagementmaßnahmen würde nicht als ausreichend bewertet.
Persönliche Haftung der Geschäftsleitung
§38 Abs. 1 BSIG verpflichtet die Geschäftsleitung, Risikomanagementmaßnahmen nach §30 umzusetzen und zu überwachen. §38 Abs. 2 regelt die Haftung: Geschäftsleitungen haften ihrer Einrichtung für einen schuldhaft verursachten Schaden nach den auf die Rechtsform der Einrichtung anwendbaren Regeln des Gesellschaftsrechts. Bei Aufsichtsmaßnahmen des BSI nach §§61, 62 BSIG wird auch die Einhaltung der Schulungspflicht geprüft. Bußgelder: bis zu 10 Mio. EUR bzw. 2 % des Gesamtumsatzes (nur bei Gesamtumsatz > 500 Mio. EUR) (besonders wichtige Einrichtungen) bzw. 7 Mio. EUR bzw. 1,4% (wichtige Einrichtungen).
Referenten
Praxis statt Theorie - Ihre Referenten sind Pentester
Diese Schulung wird von AWARE7 GmbH - einem spezialisierten deutschen Cybersecurity-Beratungsunternehmen - in Kooperation mit der isits AG (International School of IT Security, 20+ Jahre Weiterbildungspartner) durchgeführt.
Was das für Sie bedeutet: Ihre Referenten sind keine reinen Juristen oder Theoretiker. Sie führen Penetrationstests, ISMS-Audits und Incident-Response-Einsätze in der Praxis durch. Die Beispiele und Szenarien in der Schulung stammen aus echten Projekten - anonymisiert, aber real.
Mehrwert
Ihr Mehrwert
Schulungspflicht nach §38 Abs. 3 BSIG erfüllen - mit Dokumentation gemäß §61/§62 BSIG
Alle drei BSI-Kompetenzbereiche - Risikoerkennung, Risikomanagement und Auswirkungsbeurteilung
10 Maßnahmen nach §30 Abs. 2 BSIG - mit BSI-Leitfragen zur Selbstüberprüfung
Haftungsrisiken minimieren - belastbare Dokumentation gegenüber Aufsichtsbehörden (§§61, 62 BSIG)
Keine Prüfung erforderlich - weder gesetzlich noch durch das BSI verpflichtend vorgesehen
Praxis-Perspektive - Referenten mit Erfahrung aus echten Pentests und ISMS-Audits
SOLL-Inhalte des BSI vollständig abgedeckt - plus ergänzende KANN-Inhalte mit Szenarien und Fallstudien
Maßnahmen
10 Risikomanagementmaßnahmen nach §30 Abs. 2 BSIG
Die BSI-Handreichung definiert zu jeder der zehn gesetzlichen Mindestmaßnahmen konkrete Leitfragen, die Geschäftsleitungen beantworten können müssen. Unsere Schulung vermittelt alle zehn Maßnahmen auf Management-Ebene:
01
Risikoanalyse
Konzepte für Risikoanalyse und Sicherheit für Informationssysteme
02
Incident Response
Bewältigung von Sicherheitsvorfällen
03
Business Continuity
Backup, Wiederherstellung, Krisenmanagement
04
Lieferkettensicherheit
Sicherheit in der Lieferkette und bei Dienstleistern
05
Sichere IT-Beschaffung
Sicherheitsmaßnahmen bei Erwerb, Entwicklung und Wartung
06
Wirksamkeitsbewertung
Bewertung der Wirksamkeit von Risikomanagementmaßnahmen
07
Cyberhygiene & Schulungen
Grundlegende Verfahren und Schulungen für Mitarbeitende
08
Kryptografie
Einsatz von Kryptografie und Verschlüsselung
09
Personalsicherheit
Sicherheit des Personals, Zugriffskontrolle und Asset-Management
10
MFA & sichere Kommunikation
Multi-Faktor-Authentifizierung und gesicherte Notfallkommunikation
In Kooperation mit der isits AG
Die isits AG - International School of IT Security ist ein etabliertes Aus- und Weiterbildungszentrum für Cybersecurity mit Sitz in Bochum und über 20 Jahren Erfahrung. Durch die Kooperation verbinden wir die Praxis-Expertise von AWARE7 mit der bewährten Schulungsinfrastruktur und Zertifizierungskompetenz der isits AG.
Lehrplan
Aufbau nach der BSI-Handreichung zur Schulungspflicht - SOLL- und KANN-Inhalte entsprechend gekennzeichnet
01
Rechtlicher Rahmen
02
Risikomanagement & Standards
03
Praxis & Selbstüberprüfung
Rechtlicher Rahmen & NIS-2-Richtlinie
~60 Minuten
- ›Überblick über Ziele, Anwendungsbereich und Geltungsbereich der NIS-2-Richtlinie (SOLL)
- ›Nationale Umsetzung: NIS2UmsuCG und novelliertes BSIG
- ›Umsetzungs-, Überwachungs- und Schulungspflicht der Geschäftsleitung (§38 Abs. 1-3 BSIG)
- ›Persönliche Haftung nach gesellschaftsrechtlichen Regeln (§38 Abs. 2 BSIG)
- ›Melde-, Unterrichtungs- und Registrierungspflichten inkl. dreistufigem Melderegime
- ›Dokumentationspflicht und Nachweisführung (§§61, 62 BSIG)
Risikomanagement & Standards
~90 Minuten
- ›Risikoanalyse: Identifikation, Bewertung und Überwachung von Cybersicherheitsrisiken (SOLL)
- ›10 Mindestmaßnahmen nach §30 Abs. 2 BSIG - Bedeutung und Auswirkungen auf Management-Ebene
- ›Risikobehandlungsstrategien: Vermeidung, Minderung, Übertragung, Akzeptanz
- ›Incident-Response, Business Continuity und Lieferkettensicherheit
- ›Überblick über Standards und Best Practices (ISO 27001, BSI IT-Grundschutz)
- ›Sektor- und einrichtungsspezifische Anforderungen und Bedrohungsszenarien (KANN)
Praxis & Selbstüberprüfung
~90 Minuten
- ›BSI-Leitfragen: 10 strukturierte Fragen zu den Risikomanagementmaßnahmen
- ›Szenarien, Übungen und Fallstudien aus echten Bedrohungslagen (KANN)
- ›Beurteilung der Auswirkungen von Risiken und Maßnahmen auf erbrachte Dienste (SOLL)
- ›Zusammenfassung, Handlungsempfehlungen und nächste Schritte
- ›Ausstellung der Schulungsdokumentation nach §38 Abs. 3 i.V.m. §§61, 62 BSIG
Zielgruppe & Voraussetzungen
Im Sinne des NIS-2-Umsetzungsgesetzes ist „Geschäftsleitung" jede natürliche Person, die nach Gesetz, Satzung oder Gesellschaftsvertrag zur Führung der Geschäfte und zur Vertretung einer besonders wichtigen oder wichtigen Einrichtung berufen ist (BT-Drs. 21/1501). Das BSI empfiehlt darüber hinaus, die Schulung auch auf quasi-äquivalente Positionen auszuweiten:
- Geschäftsführer und Vorstände - gesetzlich verpflichtet nach §38 Abs. 3 BSIG
- C-Level-Entscheider - COO, CFO, CTO und weitere Mitglieder der obersten Leitung
- Personen in quasi-äquivalenten Positionen - die der Geschäftsleitung zuarbeiten oder sie vertreten
- Compliance- und Risikomanagement-Verantwortliche - die die Geschäftsleitung in NIS-2-Fragen beraten
Hinweis: Leiterinnen und Leiter von Einrichtungen der Bundesverwaltung nach §29 BSIG gelten nicht als Geschäftsleitung im Sinne dieses Gesetzes. Für diese gelten abweichende Regelungen nach §43 Abs. 2 BSIG.
Voraussetzungen: Keine technischen Vorkenntnisse erforderlich. Die Geschäftsleitung muss nicht so versiert sein wie die IT-Verantwortlichen - sie muss aber Cybersicherheitsrisiken sinnvoll einschätzen und entsprechende Maßnahmen treffen können.
Zertifizierung & Prüfung
Nach Abschluss der Schulung erhalten Sie eine aussagekräftige Dokumentation, die gemäß BSI-Handreichung mindestens folgendes enthält:
- Informationen zum Schulungsteilnehmenden (Name, Funktion)
- Dauer der Schulung
- Behandelte Inhalte gemäß §38 Abs. 3 BSIG und der offiziellen BSI-Handreichung
- Durchführung durch AWARE7 GmbH in Kooperation mit der isits AG
Diese Dokumentation ist intern aufzubewahren und auf Verlangen den zuständigen Behörden bzw. „unabhängigen Stellen" vorzulegen. Bei Aufsichtsmaßnahmen des BSI wird die Einhaltung der Schulungspflicht geprüft.
Wichtig: Eine Prüfung der Schulungsteilnehmenden, um „ausreichende Kenntnisse und Fähigkeiten" zu belegen, ist weder gesetzlich noch durch das BSI verpflichtend vorgesehen. Der Schulungsnachweis selbst ist die geforderte Dokumentation.
Anfrage
Jetzt anfragen
Wir melden uns werktags innerhalb von 24 Stunden mit allen Details zu Terminen, Ablauf und Rechnung.
699 € netto pro Teilnehmer
FAQ
Häufige Fragen
Wer muss an der NIS-2-Schulung teilnehmen?
Ist mein Unternehmen von NIS-2 betroffen?
Wie oft muss die Geschäftsleitung geschult werden?
Reicht eine allgemeine Security-Awareness-Schulung aus?
Brauche ich technisches Vorwissen?
Was kostet die Schulung?
Erhalte ich einen Nachweis für die Schulungspflicht?
Was passiert, wenn ich mich nicht schulen lasse?
Wie läuft die Online-Schulung technisch ab?
Was unterscheidet diese Schulung von anderen NIS-2-Seminaren?
Aus dem Blog
Weiterführende Artikel
CRA-Meldepflicht: Was Hersteller innerhalb von 24 Stunden melden müssen
Seit dem 11.09.2026 gilt die CRA-Meldepflicht: Fristen von 24 Stunden bis zu einem Monat, Meldeweg über die ENISA-Plattform und ein minimaler Prozess.
Cyberversicherung für Unternehmen: Welche Voraussetzungen Versicherer 2026 prüfen
Welche Sicherheitsnachweise Cyberversicherer 2026 im Underwriting verlangen, was KI daran ändert und wie der Katalog zu den Controls der ISO 27001 passt.
Bundeswehr weist Palantir vorerst zurück: was digitale Souveränität für Unternehmen heißt
Die Bundeswehr schloss den Kauf von Palantirs Maven Smart System vorerst aus, den Ausschlag gab das Betriebsmodell. Was digitale Souveränität heißt.
Bereit für den nächsten Karriereschritt?
Sichern Sie sich Ihren Platz und investieren Sie in Ihre Zukunft.
Kostenlos · 30 Minuten · Unverbindlich