Die NIS-2-Richtlinie (NIS2UmsuCG) erweitert die Pflichten erheblich: Nicht nur große KRITIS-Krankenhäuser, sondern auch kleinere Kliniken, MVZ, Reha-Einrichtungen und Gesundheitsdienstleister fallen unter die neuen Anforderungen - als Faustregel ab 50 Mitarbeitern oder 10 Mio. EUR Umsatz, die genaue Einstufung regelt §28 BSIG. Kernpflichten sind: 10 verpflichtende Sicherheitsmaßnahmen (u. a. Risikomanagement, Incident Response, Zugangskontrolle), dreistufige Meldepflicht (Erstmeldung binnen 24 Stunden, Folgemeldung binnen 72 Stunden, Abschlussbericht binnen eines Monats), persönliche Haftung der Geschäftsführung und Bußgelder bis 10 Mio. EUR. Wir unterstützen Sie bei der Gap-Analyse und der vollständigen Umsetzung.