Finanzaufsicht | Compliance
BaFin-Compliance: BAIT, MaRisk und DORA
Banken und Finanzinstitute unterliegen den strengsten IT-Sicherheitsanforderungen in Deutschland: BAIT, MaRisk und seit Januar 2025 DORA definieren verbindliche Standards für IT-Governance, Informationssicherheit und digitale Betriebsstabilität. BaFin-Prüfungen nach §44 KWG können jederzeit angeordnet werden.
Zuletzt aktualisiert: März 2026
- BaFin IT-Rundschreiben
- BAIT + MaRisk
- VAIT/KAIT/ZAIT aufgehoben; DORA seit 01/2025
- VAIT aufgehoben
- 17.01.2025
- KAIT und ZAIT ebenfalls aufgehoben
- ENISA Finance Incidents
- 488
- Gemeldete Vorfälle im EU-Finanzsektor (2023)
- Banken mit Cyber-Vorfall
- 61 %
- Laut EBA/ENISA Threat Landscape
Überblick
BaFin-Regulatorik im Überblick: Was für wen gilt
Die BaFin hat mehrere IT-spezifische Rundschreiben herausgegeben, die für unterschiedliche Institutstypen gelten. Seit Januar 2025 hat DORA den Regulierungsrahmen grundlegend verändert.
| Regelwerk | Anwendungsbereich | Status (Stand 2025) |
|---|---|---|
| BAIT Bankaufsichtliche Anforderungen an die IT | Kreditinstitute nach KWG | DORA-pflichtige Institute seit 17.01.2025 ausgetreten; für übrige Institute bis 31.12.2026 (FinmaDiG) |
| MaRisk Mindestanforderungen an das Risikomanagement | Kreditinstitute nach KWG | Weiterhin gültig (IT-Abschnitte ergänzt durch DORA) |
| DORA Digital Operational Resilience Act (EU 2022/2554) | Breites Finanzinstituts-Spektrum (direkt anwendbar) | In Kraft seit 17.01.2025 - Vorrang als EU-Verordnung |
| VAIT Versicherungsaufsichtliche Anforderungen an die IT | (ehemals Versicherungsunternehmen) | Aufgehoben seit 17.01.2025 - durch DORA ersetzt |
| KAIT Anforderungen für Kapitalverwaltungsgesellschaften | (ehemals Kapitalverwaltungsgesellschaften) | Aufgehoben seit 17.01.2025 - durch DORA ersetzt |
| ZAIT Zahlungsdiensteaufsichtliche Anforderungen an die IT | (ehemals Zahlungsdienstleister) | Aufgehoben seit 17.01.2025 - durch DORA ersetzt |
Transition
Was nach DORA gilt: Die neue Rechtslage seit Januar 2025
Mit Wirkung zum 17. Januar 2025 gilt DORA (Digital Operational Resilience Act, EU 2022/2554) unmittelbar für einen breiten Kreis von Finanzinstituten. Als EU-Verordnung ist DORA direkt anwendbar - ohne nationalen Umsetzungsakt.
DORA hat drei der bisherigen BaFin-IT-Rundschreiben vollständig aufgehoben: VAIT (Versicherungen), KAIT (Kapitalverwaltungsgesellschaften) und ZAIT (Zahlungsdienstleister) gelten nicht mehr. DORA-pflichtige Institute sind seit 17.01.2025 nicht mehr im BAIT-Anwenderkreis. Für Institute, die nicht unter DORA fallen, gilt BAIT bis 31.12.2026 (FinmaDiG).
Mehr zu den konkreten DORA-Anforderungen, dem Anwendungsbereich und dem IKT-Risikomanagement-Framework finden Sie auf unserer DORA-Themenseite.
DORA-Kernpflichten im Überblick
Vollständiges IKT-Risikoregister, Risikoklassifizierung, Kontrollmechanismen und Berichterstattung an Leitungsorgane. Leitungsorgane haften persönlich für ausreichende DORA-Compliance.
Dreistufige Meldepflicht: Erstmeldung innerhalb von 4 Stunden nach Klassifizierung als schwerwiegend oder 24 Stunden nach Entdeckung (zwei alternative Auslöser, keine separaten Stufen), Zwischenbericht 72 Stunden nach Erstmeldung, Abschlussbericht 1 Monat danach.
Für bedeutende Institute: regulatorisch vorgeschriebene, erweiterte Penetrationstests (Threat-Led Penetration Testing, TLPT) alle 3 Jahre nach TIBER-EU-Methodik.
Vollständiges Register aller IKT-Drittdienstleister, Risikoklassifizierung, vertragliche DORA-Mindestanforderungen, Ausstiegsstrategien. Kritische IKT-Dienstleister werden direkt von der EBA/ESMA/EIOPA beaufsichtigt.
§44 KWG
BaFin-IT-Prüfungen: Was geprüft wird
BaFin-Sonderprüfungen nach §44 KWG können jederzeit angeordnet werden. Die IT-Prüfungsschwerpunkte sind klar definiert - eine strukturierte Vorbereitung ist möglich und empfehlenswert.
IT-Governance
- IT-Strategie und Dokumentation (BAIT AT 1)
- IT-Organisationsstrukturen und Verantwortlichkeiten
- IT-Berichterstattung an Leitungsorgane
- IT-Budgetsteuerung und Ressourcenplanung
Informationsrisikomanagement
- Vollständiges Risikoregister aller IT-Systeme
- Risikoklassifizierung nach Kritikalität
- Regelmäßige Risikobewertung und -aktualisierung
- Risikoberichte an Vorstand und Aufsichtsrat
Informationssicherheitsmanagement
- ISMS-Dokumentation und Richtlinien
- Regelmäßige Penetrationstests (BAIT AT 7.3)
- Schwachstellenscans und Patch-Management
- Security-Awareness-Schulungen
Auslagerungsmanagement
- Vollständiges Auslagerungsregister (§25b KWG)
- Risikoklassifizierung aller IT-Auslagerungen
- Vertragliche Mindestanforderungen (Exit, Audit, SLA)
- Laufendes Auslagerungscontrolling
Notfall- und Business-Continuity
- Notfallkonzept für kritische IT-Systeme
- Regelmäßige BCP/DR-Tests und -Dokumentation
- Recovery Time Objectives (RTO) und -Objectives (RPO)
- Kommunikationspläne bei IT-Störungen
Berechtigungsmanagement
- Rollenbasierte Zugriffskontrolle (RBAC)
- Privileged Access Management (PAM)
- Regelmäßige Berechtigungsreviews
- Lückenlose Protokollierung privilegierter Zugriffe
Bedrohungslage
Cyberbedrohungen im Finanzsektor: ENISA-Daten
Der Finanzsektor ist das bevorzugte Ziel von Cyberkriminellen weltweit. Laut ENISA Threat Landscape for the Finance Sector 2024 wurden in der EU 488 signifikante Sicherheitsvorfälle im Finanzbereich dokumentiert - mit deutlich steigender Tendenz.
Die BaFin-Meldepflichten erfassen nur einen Bruchteil der tatsächlichen Vorfälle - die Dunkelziffer ist erheblich. Finanzinstitute sind nicht nur attraktive Ziele wegen des direkten finanziellen Schadens, sondern auch wegen der systemischen Risiken: Ein erfolgreicher Angriff auf eine große Bank kann das gesamte Finanzsystem destabilisieren.
DORA hat die Meldepflichten und Reaktionszeiten deshalb erheblich verschärft: Die Erstmeldung muss innerhalb von 4 Stunden nach Klassifizierung als schwerwiegend oder spätestens 24 Stunden nach Entdeckung erfolgen - gefolgt von Zwischenbericht (72 Stunden) und Abschlussbericht (1 Monat).
Finanzsektor-Cybersicherheit in Zahlen
BaFin-gemeldete IKT-Vorfälle pro Jahr (Schätzung, Dunkelziffer höher)
Signifikante ENISA-Vorfälle im EU-Finanzsektor (2023)
DDoS-Angriffe als häufigster Angriffstyp gegen Finanzinstitute
Banken, die in den letzten 3 Jahren einen signifikanten Cyber-Vorfall erlebt haben
Ransomware-Quote bei erfolgreichen Angriffen auf Finanzinstitute
DORA-Erstmeldefrist: 4 h nach Klassifizierung als schwerwiegend oder 24 h nach Entdeckung (Art. 20 DORA)
Quellen: ENISA Threat Landscape for the Finance Sector 2024; EBA Risk Assessment Report 2024; BaFin-Jahresbericht 2024.
„BaFin-IT-Prüfungen sind keine Überraschung - die Prüfungsschwerpunkte sind bekannt. Was ich in der Praxis immer wieder sehe: Institute, die Penetrationstests und Dokumentationsreviews regelmäßig durchführen, bestehen diese Prüfungen problemlos. Der Aufwand für kontinuierliche Compliance ist ein Bruchteil des Aufwands für eine reaktive Krisenbereinigung.“
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Häufige Fragen zur BaFin-Compliance
Antworten auf die häufigsten Fragen zu BAIT, MaRisk, DORA-Transition und BaFin-IT-Prüfungen für Finanzinstitute.
Was ist BAIT und gilt es noch?
Was ist MaRisk und wie hängt es mit IT-Sicherheit zusammen?
Welche BaFin-Rundschreiben betreffen IT-Sicherheit?
Was hat sich durch DORA an BAIT/VAIT/KAIT/ZAIT geändert?
Was prüft die BaFin bei einer §44 KWG Prüfung?
Wie bereite ich mich auf eine BaFin-IT-Prüfung vor?
Brauche ich BAIT oder DORA?
Wie unterstützt AWARE7 bei BaFin-Compliance?
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