KI-Systeme mit inakzeptablem Risiko. Der Grundbestand der Verbote gilt seit 02.02.2025, zwei durch die Digital-Omnibus-Verordnung ergänzte Verbote ab 02.12.2026.
- Social Scoring durch staatliche oder private Stellen
- Emotionserkennung am Arbeitsplatz und in Bildungseinrichtungen
- Biometrische Kategorisierung zur Ableitung sensibler Merkmale
- Manipulation unbewusster Verhaltensweisen (Subliminal Techniques)
- Echtzeit-biometrische Fernidentifizierung im öffentlichen Raum (Ausnahmen für Strafverfolgung)
- Ausnutzung von Schwächen vulnerabler Gruppen
- Ab 02.12.2026: KI-Systeme, die realistische intime Darstellungen einer bestimmbaren Person ohne deren Zustimmung erzeugen oder manipulieren - verboten, wenn das die Zweckbestimmung des Systems ist oder wenn es sich ohne erhebliche technische Änderungen absehbar und reproduzierbar erzielen lässt und das System absehbaren Missbrauch weder zuverlässig verhindert noch gemeldete Fälle korrigiert (Art. 5 Abs. 1 UAbs. 1 Buchst. ba i.V.m. Abs. 1a)