EU-Verordnung | KI-Regulierung
EU AI Act: Cybersecurity-Anforderungen für KI-Systeme.
Der EU AI Act (Verordnung EU 2024/1689) ist das weltweit erste verbindliche KI-Gesetz. Er klassifiziert KI-Systeme nach Risiko, schreibt Cybersecurity-Maßnahmen vor und verhängt Bußgelder bis 35 Millionen Euro.
Zuletzt aktualisiert: 04. August 2026 · Stand nach der Digital-Omnibus-Verordnung (EU) 2026/1744
- Allgemein anwendbar
- Aug. 2026
- Maximales Bußgeld
- 35 Mio. EUR
- High-Risk (Annex III)
- Dez. 2027
- Von minimal bis verboten
- 4 Risikoklassen
Grundlagen
Was ist der EU AI Act?
Der EU AI Act (Verordnung EU 2024/1689) ist die erste verbindliche KI-Regulierung weltweit. Die Verordnung wurde am 12. Juli 2024 im Amtsblatt der EU veröffentlicht (angenommen am 13. Juni 2024) und gilt unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten - ohne nationales Umsetzungsgesetz.
Das Ziel des AI Act ist ein risikobasiertes Regulierungsmodell: Je höher das potenzielle Schadenspotenzial eines KI-Systems, desto strenger die Anforderungen. Besonders relevant für die Cybersicherheit sind die Anforderungen an Robustheit und Widerstandsfähigkeit nach Art. 15 sowie die Pflicht zu adversarialem Testen (Red Teaming) für GPAI-Modelle mit systemischem Risiko nach Art. 55.
In Deutschland regelt das KI-Durchführungsgesetz die Zuständigkeiten. Der Bundestag hat es am 11. Juni 2026 beschlossen, der Bundesrat am 10. Juli 2026 gebilligt; in Kraft ist es seit dem 29. Juli 2026. Zentrale Marktüberwachungsbehörde und nationale Koordinierungsstelle ist die Bundesnetzagentur, allerdings nur, soweit keine andere Behörde zuständig ist: Im Finanzsektor bleibt es bei der BaFin, für produktintegrierte Annex-I-Systeme bei den bestehenden Marktüberwachungsbehörden, und für KI-Systeme öffentlicher Stellen der Länder und Kommunen regeln die Länder die Aufsicht selbst. Das BSI bringt seine Cybersicherheitskompetenz über AIC4 und laufende Normierungsarbeit ein.
EU AI Act auf einen Blick
- EU-Verordnung
- EU 2024/1689, veröffentlicht 12. Juli 2024 (OJ L 2024/1689)
- Verbote ab
- 02. Februar 2025zwei ergänzte Verbote ab 02. Dezember 2026
- GPAI-Pflichten ab
- 02. August 2025
- Transparenz (Art. 50) ab
- 02. August 2026Bestandssysteme: Kennzeichnung ab 02. Dezember 2026
- High-Risk ab
- 02. Dezember 2027Annex I: 02. August 2028
- D-Behörde
- Bundesnetzagentursektorale Ausnahmen, u. a. BaFin
- Bußgeld max.
- 35 Mio. EUR / 7% weltw. Umsatz
Neue Fristen seit Juli 2026
Die Digital-Omnibus-Verordnung (EU) 2026/1744 hat die Hochrisiko-Pflichten aus Kapitel III Abschnitte 1 bis 3 verschoben: Annex-III-Systeme ab 02. Dezember 2027, produktintegrierte Annex-I-Systeme ab 02. August 2028. Der allgemeine Geltungsbeginn am 02. August 2026 blieb unverändert, ebenso die GPAI-Pflichten und der Grundbestand der Verbote; zwei ergänzte Verbote greifen ab 02. Dezember 2026. Nicht verschoben wurden die übrigen Abschnitte des Kapitels III, etwa die Registrierung nach Art. 49. Mehr Zeit für die Umsetzung heißt nicht weniger Aufwand: Konformitätsbewertung, technische Dokumentation und Datengouvernanz brauchen Vorlauf.
Risikobasierter Ansatz
Die 4 Risikoklassen des AI Act
Der AI Act teilt KI-Systeme in vier Risikoklassen ein: unannehmbares Risiko (verbotene Praktiken), hohes Risiko, begrenztes Risiko und minimales Risiko. Je höher die Risikoklasse, desto strenger die Anforderungen - von keinen Pflichten bis zum vollständigen Verbot. Die Klassifikation bestimmt, welche Cybersecurity- und Compliance-Maßnahmen Sie ergreifen müssen.
KI-Systeme mit inakzeptablem Risiko. Der Grundbestand der Verbote gilt seit 02.02.2025, zwei durch die Digital-Omnibus-Verordnung ergänzte Verbote ab 02.12.2026.
- Social Scoring durch staatliche oder private Stellen
- Emotionserkennung am Arbeitsplatz und in Bildungseinrichtungen
- Biometrische Kategorisierung zur Ableitung sensibler Merkmale
- Manipulation unbewusster Verhaltensweisen (Subliminal Techniques)
- Echtzeit-biometrische Fernidentifizierung im öffentlichen Raum (Ausnahmen für Strafverfolgung)
- Ausnutzung von Schwächen vulnerabler Gruppen
- Ab 02.12.2026: KI-Systeme, die realistische intime Darstellungen einer bestimmbaren Person ohne deren Zustimmung erzeugen oder manipulieren - verboten, wenn das die Zweckbestimmung des Systems ist oder wenn es sich ohne erhebliche technische Änderungen absehbar und reproduzierbar erzielen lässt und das System absehbaren Missbrauch weder zuverlässig verhindert noch gemeldete Fälle korrigiert (Art. 5 Abs. 1 UAbs. 1 Buchst. ba i.V.m. Abs. 1a)
KI-Systeme nach Annex III. Die Pflichten aus Kapitel III Abschnitte 1-3 gelten ab 02.12.2027, für produktintegrierte Systeme nach Annex I ab 02.08.2028; ausgenommen von der Verschiebung ist Art. 6 Abs. 5 (Art. 113 AI Act in der Fassung der VO (EU) 2026/1744).
- Kreditscoring und Kreditwürdigkeitsbewertung
- HR-Systeme: Einstellungs- und Beförderungsentscheidungen
- Biometrische Identifizierung und Kategorisierung
- KRITIS-Betrieb: Strom-, Wasser-, Gasnetze
- Strafverfolgung, Grenzkontrolle, Justiz
- Bildung und Berufsausbildung
- Migration und Asyl
Transparenzpflichten: Nutzer müssen wissen, dass sie mit einem KI-System interagieren.
- Chatbots und konversationelle KI-Systeme
- Deepfakes und KI-generierte Inhalte (Kennzeichnungspflicht)
- Emotionserkennungssysteme (außerhalb verbotener Bereiche)
Keine spezifischen Pflichten - freiwillige Verhaltenskodizes empfohlen.
- Spam-Filter und E-Mail-Klassifikation
- Empfehlungssysteme (ohne signifikante Risiken)
- KI in Videospielen
- Einfache Bildverarbeitungsanwendungen
Welche Risikoklasse gilt für Ihr KI-System?
Die Klassifikation entscheidet über Ihren Compliance-Aufwand. AWARE7 prüft Ihre KI-Systeme, dokumentiert die Einstufung nachvollziehbar und erstellt einen Maßnahmenplan auf Basis Ihrer konkreten Risikoklasse.
Art. 15 AI Act
Cybersecurity-Pflichten für KI-Systeme
Art. 15 AI Act verpflichtet Anbieter von High-Risk-KI-Systemen zu Robustheit, Widerstandsfähigkeit und Cybersicherheit. Die Anforderungen gelten über den gesamten Lebenszyklus - von der Entwicklung bis zur Außerbetriebnahme. Welche Angriffe auf KI-Systeme in der Praxis eine Rolle spielen, zeigt unser Wiki-Artikel über Sicherheitslücken in KI-Systemen.
Robustheit gegen Adversarial Attacks
High-Risk-KI-Systeme müssen widerstandsfähig gegen feindliche Manipulationen sein (Art. 15 Abs. 1 AI Act). Dazu gehören Robustheitstests gegen Adversarial Examples, Data Poisoning und Model Inversion. Technische Maßnahmen müssen im gesamten Lebenszyklus dokumentiert werden.
KI-PenetrationstestDatenintegrität und Datenqualität
Trainings-, Validierungs- und Testdatensätze müssen angemessen in Bezug auf Fehler, Vollständigkeit, Repräsentativität und statistische Eigenschaften sein (Art. 10 AI Act). Daten-Governance-Prozesse und Bias-Checks sind Pflicht.
Technische Dokumentation und Logging
High-Risk-KI-Systeme müssen die automatische Aufzeichnung von Ereignissen über ihre Lebensdauer technisch ermöglichen (Art. 12 AI Act). Die Protokollierung muss dem Zweck angemessen sein und die Rückverfolgbarkeit des Systembetriebs sicherstellen. In der Praxis sind diese Logs die Grundlage für Audits, behördliche Nachfragen und die Aufarbeitung von Vorfällen.
SicherheitsberatungMenschliche Aufsicht (Human Oversight)
High-Risk-KI-Systeme müssen so gestaltet sein, dass natürliche Personen die Ausgaben wirksam überwachen können (Art. 14 AI Act). Human-in-the-Loop oder Human-on-the-Loop - je nach Risikoprofil. Übersteuerungsmöglichkeiten sind technisch zu verankern.
Accuracy, Genauigkeit und Bias-Testing
KI-Systeme müssen mit angemessener Genauigkeit, Robustheit und Cybersicherheit über ihren gesamten Lebenszyklus betrieben werden (Art. 15 AI Act). Regelmäßige Bias-Tests und Performance-Monitoring sind Pflicht, insbesondere bei Systemen, die Entscheidungen über Personen treffen.
KI-SicherheitstestKonformitätsbewertung und Registrierung
Anbieter von High-Risk-KI-Systemen müssen vor dem Inverkehrbringen eine Konformitätsbewertung durchführen (Art. 43 AI Act), gefolgt von der CE-Kennzeichnung. Die Registrierung in der EU-Datenbank nach Art. 49 trifft Systeme nach Art. 6 Abs. 2 i.V.m. Annex III. Welches Bewertungsverfahren greift, hängt von der Kategorie ab: Annex-III-Systeme laufen überwiegend über die interne Kontrolle, produktintegrierte Annex-I-Systeme über das jeweilige sektorale Produktrecht.
Incident Reporting an Behörden
Schwerwiegende Vorfälle bei High-Risk-KI-Systemen müssen an die zuständige Marktüberwachungsbehörde gemeldet werden (Art. 73 AI Act). In Deutschland ist das nach dem KI-Durchführungsgesetz grundsätzlich die Bundesnetzagentur, im Finanzsektor die BaFin. Für bestimmte Systeme auf Basis von GPAI-Modellen läuft die Meldung seit der Digital-Omnibus-Verordnung direkt an das EU-Büro für Künstliche Intelligenz.
Red Teaming für GPAI-Modelle
Anbieter von KI-Modellen mit allgemeinem Verwendungszweck (GPAI) mit systemischem Risiko müssen adversariales Testen durchführen (Art. 55 AI Act). Red-Teaming-Tests decken Sicherheitslücken, Missbrauchspotenziale und unerwünschtes Verhalten auf.
Red Teaming für KIHinweis: Die Cybersecurity-Anforderungen des AI Act greifen für High-Risk-Systeme nach Annex III ab Dezember 2027, für produktintegrierte Annex-I-Systeme ab August 2028. Anbieter von GPAI-Modellen mit systemischem Risiko müssen adversariales Red Teaming dagegen schon seit August 2025 nachweisen können (Art. 55 AI Act); für Modelle, die vor diesem Datum auf dem Markt waren, läuft die Frist bis August 2027. AWARE7 empfiehlt, mit der Vorbereitung unmittelbar zu beginnen: Datengouvernanz und technische Dokumentation sind die langwierigen Teile, nicht die Konformitätserklärung am Ende.
Art. 50 AI Act
KI-Inhalte kennzeichnen: Die EU-Icons für KI-generierte Inhalte
Seit 02. August 2026 gelten die Transparenzpflichten des Art. 50 AI Act. Betreiber generativer KI-Systeme müssen zwei Arten von Inhalten offenlegen: Deepfakes - KI-generierte oder KI-manipulierte Bild-, Audio- oder Videoinhalte, die real existierende Personen, Objekte, Orte oder Ereignisse darstellen und fälschlich echt oder wahrhaftig erscheinen - und KI-generierte oder KI-manipulierte Texte, die die Öffentlichkeit über Angelegenheiten öffentlichen Interesses informieren - es sei denn, sie wurden menschlich geprüft und eine natürliche oder juristische Person trägt die redaktionelle Verantwortung. Für die Kennzeichnung hat die EU-Kommission 2026 einen frei nutzbaren Icon-Satz veröffentlicht, der zu Abschnitt 2 des Code of Practice on marking and labelling of AI-generated content gehört.
Basis-Icon "AI"
Wenn KI an der Erstellung eines Deepfakes oder veröffentlichten Textes beteiligt war und ein eigenes Textlabel oder eine interaktive Zusatzebene die Details liefert.
Beispiel
Deepfake-Video mit dem Label "Stimmen generiert mit" gefolgt vom Icon
"AI Generated"
Wenn der Inhalt vollständig KI-generiert ist - ohne menschlich erstellte Elemente und ohne redaktionelle Kontrolle, abgesehen vom Prompting.
Beispiel
Vollständig KI-generierte Deepfake-Videos, KI-komponierte Musik, KI-erstellte News-Zusammenfassungen
"AI Modified"
Wenn bestehendes, von Menschen erstelltes Material durch KI teilweise verändert wurde und dadurch zum Deepfake oder zu Text über Angelegenheiten öffentlichen Interesses wird.
Beispiel
Ein Gesicht in einem echten Foto wird per KI gegen das einer anderen Person getauscht
Ausnahmen und Erleichterungen
- Redaktionelle Verantwortung: KI-Texte sind ausgenommen, wenn beides zutrifft: menschliche Überprüfung oder redaktionelle Kontrolle hat stattgefunden und eine Person oder Organisation trägt die redaktionelle Verantwortung.
- Kunst und Satire: Keine vollständige Ausnahme - bei Deepfakes in offensichtlich künstlerischen, kreativen, satirischen oder fiktionalen Werken beschränkt sich die Pflicht auf eine angemessene Offenlegung, die die Darstellung oder den Genuss des Werks nicht beeinträchtigt.
- Keine Deepfakes: Illustrative KI-Bilder, die keine real existierenden Personen, Objekte, Orte oder Ereignisse fälschlich echt erscheinen lassen, fallen nicht unter Art. 50 Abs. 4.
- Strafverfolgung: Gesetzlich autorisierte Nutzung zur Verhütung, Aufdeckung, Ermittlung oder Verfolgung von Straftaten ist ausgenommen.
Platzierungsregeln für die Icons
Gesetzlich verlangt Art. 50 Abs. 5 AI Act eine klare, unterscheidbare und barrierefreie Information spätestens beim ersten Kontakt. Die folgenden Detailregeln stammen aus Abschnitt 2 des Code of Practice und binden dessen Unterzeichner:
- Spätestens beim ersten Kontakt mit dem Inhalt klar erkennbar und unterscheidbar, ohne verdeckende Overlays.
- Direkt in den Inhalt eingebettet (außer bei kreativen Werken), sofern keine gleichwertige Alternative wie ein UI-Overlay verfügbar ist - die Kennzeichnung muss beim Teilen und Herunterladen sichtbar bleiben.
- Barrierefrei: gut sichtbare Größe, klare Sprache im Begleittext, Alt-Text oder ARIA-Label für assistive Technologien.
- Zeitlich begrenzte Einblendungen müssen lang genug sichtbar bleiben, um gelesen und verstanden zu werden.
Einordnung: Die Nutzung der EU-Icons ist freiwillig - die Kennzeichnungspflicht nach Art. 50 Abs. 4 AI Act ist es nicht. Das Icon allein stellt keine Rechtskonformität her; Betreiber bleiben dafür verantwortlich, dass ihre Offenlegung die gesetzlichen Anforderungen erfüllt. Davon getrennt ist die Anbieterpflicht nach Art. 50 Abs. 2, Outputs generativer KI-Systeme maschinenlesbar zu markieren. Die Icons stehen als SVG und PNG bei der EU-Kommission zum Download bereit (Stand: 20. Juli 2026). Wie AWARE7 selbst mit KI-unterstützten Inhalten umgeht, zeigt unsere Seite zur digitalen Souveränität. Wie Sie manipulierte Inhalte erkennen, erklärt unser Artikel über Deepfakes.
Regulatorisches Umfeld
AI Act + NIS-2 + DSGVO + CRA: Das regulatorische Gesamtbild
Für Unternehmen, die KI einsetzen, entsteht ein komplexes Zusammenspiel mehrerer EU-Regelwerke. Alle müssen parallel eingehalten werden - ohne Wahlmöglichkeit.
EU AI Act
Risikoklassen, Robustheit, Red Teaming, Logging, Human Oversight. KI-spezifisch.
NIS-2-Richtlinie
Cybersicherheit der Gesamtinfrastruktur inkl. KI-Systeme. Gilt für betroffene Sektoren.
NIS-2 LeitfadenDSGVO
Datenschutz bei KI-Systemen mit personenbezogenen Daten. Gilt für nahezu alle KI-Anwendungen.
DSGVO LeitfadenCyber Resilience Act (CRA)
Cybersicherheitsanforderungen für Produkte mit digitalen Elementen - schließt eingebettete KI ein.
CRA LeitfadenDeutsche Besonderheiten: Das BSI hat mit dem AI Cloud Service Compliance Criteria Catalogue (AIC4) einen Kriterienkatalog für sichere KI-Clouddienste entwickelt, der AI Act-Anforderungen operationalisiert. Die BaFin hat zudem KI-spezifische Anforderungen für beaufsichtigte Finanzunternehmen (Banken, Versicherungen) herausgegeben, die über den AI Act hinausgehen und auf den EBA/EIOPA-Leitlinien zu IKT-Risiken basieren.
Praxisbeispiele
Reale KI-Vorfälle: Was der AI Act verhindert hätte
Diese Fälle zeigen, warum der AI Act notwendig ist - und welche Konsequenzen bei unkontrolliertem KI-Einsatz drohen. Unter dem AI Act wären viele dieser Vorfälle regulatorisch adressiert oder verhindert worden.
ChatGPT & DSGVO - Datenleck bei OpenAI
März 2023OpenAI meldete einen Fehler in der Open-Source-Bibliothek Redis, der es Nutzern ermöglichte, Chat-Titel anderer Nutzer zu sehen. Italiens Datenschutzbehörde Garante verhängte ein vorübergehendes Verbot von ChatGPT und leitete ein Verfahren wegen Verstößen gegen die DSGVO ein. Der Vorfall zeigt: KI-Systeme sind keine geschlossenen Systeme - Datenlecks können aus unerwarteten Abhängigkeiten entstehen.
Clearview AI - Biometrische Daten ohne Einwilligung
Laufend seit 2022Der US-amerikanische KI-Anbieter Clearview AI wurde von mehreren EU-Datenschutzbehörden mit Bußgeldern belegt (Frankreich: 20 Mio. EUR, Italien: 20 Mio. EUR, Griechenland: 20 Mio. EUR). Clearview hatte biometrische Daten aus dem Internet gescrapt, ohne Einwilligung der Betroffenen. Unter dem AI Act greift für diese Praxis das Verbot, Gesichtserkennungsdatenbanken durch ungezieltes Auslesen von Gesichtsbildern aus dem Internet oder aus Videoüberwachung aufzubauen oder zu erweitern (Art. 5 Abs. 1 UAbs. 1 Buchst. e).
Amazon HR-KI - Diskriminierung bei Einstellungen
Oktober 2018Amazons internes KI-Rekrutierungssystem bevorzugte systematisch männliche Kandidaten, weil es auf historischen Einstellungsdaten trainiert wurde, die männlich dominiert waren. Amazon stellte das Projekt ein. Unter dem AI Act wäre ein solches HR-System als High-Risk eingestuft und hätte umfangreiche Bias-Tests und menschliche Aufsicht erfordert - bereits vor dem Einsatz.
Tesla Autopilot - Behördliche Untersuchungen
Laufend seit 2021Die US-Behörde NHTSA untersuchte über 750 Unfälle mit Verbindung zu Teslas Autopilot-System. In der EU läuft Fahrzeug-KI nicht über Annex III, sondern über das Produktrecht: Fahrzeuge fallen unter Annex I Abschnitt B des AI Act. Für diese Produkte gilt nach Art. 2 Abs. 2 nur ein kleiner Teil des AI Act unmittelbar; die inhaltlichen Sicherheitsanforderungen kommen aus dem sektoralen Typgenehmigungsrecht, in das die AI-Act-Vorgaben schrittweise einfließen. Wer Fahrzeug-KI baut, prüft deshalb zuerst das Fahrzeugrecht und erst danach den AI Act.
Beratungsleistungen
Wie AWARE7 bei AI Act-Compliance hilft
Von der Risikoklassifikation bis zum adversarialen Testen - AWARE7 begleitet Sie durch alle AI Act-Anforderungen mit dem Fokus auf technische Cybersicherheit.
KI-Penetrationstest & Red Teaming
Adversariales Testen Ihrer KI-Systeme: Adversarial Examples, Data Poisoning, Model Extraction, Prompt Injection - gemäß Art. 15 und Art. 55 AI Act.
KI-Pentest anfragenAI Act Gap-Analyse & Klassifikation
Nachvollziehbar dokumentierte Risikoklassifikation Ihrer KI-Systeme, Gap-Analyse gegen alle AI Act-Anforderungen, priorisierter Maßnahmenplan mit Zeitplan.
Gap-Analyse startenIntegrierte Compliance: AI Act + NIS-2 + DSGVO
Ganzheitliche Beratung, die AI Act, NIS-2 und DSGVO zusammendenkt - statt drei parallele Projekte zu starten.
NIS-2 Zusammenspiel verstehen„Der EU AI Act ist keine abstrakte Regulierung - er hat konkrete Cybersecurity-Anforderungen, die technisches Know-how erfordern. Wer KI in sicherheitskritischen Bereichen einsetzt, braucht adversariales Testing, nicht nur Rechtsberatung.“
Chris Wojzechowski
Prüfer mit zusätzlicher Prüfverfahrenskompetenz (§ 8a BSIG) · AWARE7 GmbH
FAQ
Häufige Fragen zum EU AI Act
Die wichtigsten Fragen zum EU AI Act - fachlich fundiert und praxisnah beantwortet.
Ab wann gilt der EU AI Act in Deutschland?
Welche KI-Systeme gelten als "Hochrisiko" nach dem AI Act?
Was bedeutet der AI Act für Unternehmen, die KI-Tools wie ChatGPT nutzen?
Wie hoch sind die Bußgelder nach dem EU AI Act?
Was ist ein GPAI-Modell und welche Pflichten gelten?
Wie hängen AI Act, DSGVO und NIS-2 zusammen?
Was ist BSI AIC4 und was hat es mit dem AI Act zu tun?
Muss ich meine KI-Systeme in einer EU-Datenbank registrieren?
Wie läuft ein KI-Sicherheitsassessment bei AWARE7 ab?
Gilt der AI Act auch für KI-Systeme, die außerhalb der EU entwickelt werden?
Welche KI-Inhalte müssen nach Art. 50 AI Act gekennzeichnet werden?
Was sind die EU-Icons für KI-generierte Inhalte?
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