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Datenschutz für Unternehmen

Datenschutz wird belastbar, wenn Verantwortung, Technik und Nachweise zusammenpassen.

Wir ordnen Rollen, Verarbeitungen, Dienstleister und Schutzmaßnahmen zu einem Datenschutzbetrieb, der im Alltag funktioniert - als externer Datenschutzbeauftragter oder in einem klar abgegrenzten Beratungsprojekt.

Externer DSB & Beratung Deutschlandweit Datenschutz & IT-Sicherheit

Datenschutzbetrieb / Zuständigkeit

laufend

01 / Verantwortung

Leitung

entscheidet, stellt Ressourcen bereit und verantwortet die Verarbeitung

02 / Einordnung

Datenschutz­funktion

berät, bewertet und überwacht im vereinbarten Mandat

03 / Umsetzung

Fachbereiche

führen Prozesse, Maßnahmen und Nachweise in der Praxis

Gemeinsame Arbeitsgrundlage

VVTAVVDSFATOMVorfälle

Art. 5(2)

Rechenschaft

Einhaltung nicht nur organisieren, sondern mit belastbaren Nachweisen belegen

Art. 28

Auftragsverarbeitung

Rollen, Verträge und Garantien in der Dienstleisterkette nachvollziehbar prüfen

Art. 32

Sicherheit

Technische und organisatorische Maßnahmen am tatsächlichen Risiko ausrichten

Art. 35

Folgenabschätzung

Voraussichtlich hohe Risiken vor Beginn einer Verarbeitung strukturiert bewerten

Erfassen / Bewerten / Steuern

Aus verstreuten Pflichten wird ein steuerbarer Datenschutzbetrieb.

Datenschutz ist kein einmaliges Dokumentenprojekt. Belastbar wird er, wenn neue Systeme, Dienstleister, Anfragen und Vorfälle immer wieder durch denselben nachvollziehbaren Prozess laufen.

01 Erfassen

Die Verarbeitung wird sichtbar

Systeme, Datenflüsse, Dienstleister, Verantwortlichkeiten und bestehende Nachweise werden zu einem belastbaren Lagebild zusammengeführt.

02 Bewerten

Die Entscheidung wird begründbar

Pflichten und Risiken werden anhand der tatsächlichen Verarbeitung eingeordnet - nicht nur anhand einer allgemeinen Checkliste.

03 Steuern

Der nächste Schritt wird klar

Maßnahmen erhalten Verantwortliche, Priorität und Nachweis. Neue Projekte und Vorfälle laufen anschließend durch feste Entscheidungswege.

Typische Auslöser für eine neue Bewertung

A

Wachstum

Die Organisation, Zahl der Beschäftigten oder Gesellschaftsstruktur verändert sich.

B

Neue Technik

Cloud-, KI-, HR- oder Monitoring-Systeme verändern Datenflüsse und Risiken.

C

Dienstleister

SaaS-Anbieter, IT-Support oder Unterauftragnehmer müssen sauber eingeordnet werden.

D

Vorfall

Eine Datenschutzverletzung erfordert schnelle Bewertung, Dokumentation und klare Meldewege.

Leistung nach Ausgangslage

Wählen Sie nicht zuerst ein Paket. Klären Sie zuerst die Aufgabe.

Ein DSB-Mandat, eine AVV-Prüfung und ein technisches Assessment lösen unterschiedliche Probleme. Wir zeigen transparent, was bereits verfügbar ist und grenzen den Bedarf vor dem Angebot ab.

01

Externer Datenschutzbeauftragter

DSB-Mandat ansehen

Status

Verfügbar

Passend, wenn

Eine Benennungspflicht ist zu prüfen oder eine unabhängige DSB-Funktion wird benötigt.

Ergebnis

Einordnung, formale Benennung und ein klar abgegrenztes Mandat für Beratung, Überwachung und Bericht.

02

Auftragsverarbeitung

Leistungsstand ansehen

Status

In Vorbereitung

Passend, wenn

Neue Dienstleister oder unklare Verarbeitungsketten werfen Fragen zu Rollen, AVV und Garantien auf.

Ergebnis

Dokumentierte Rollenprüfung, Einordnung von Vertrag und TOM sowie eine Liste offener Punkte.

03

Datenschutz-Fachberatung

Fragestellung einordnen

Status

Nach Abgrenzung

Passend, wenn

VVT, DSFA, Betroffenenrechte oder technische Datenschutzfragen brauchen eine fachliche Einordnung.

Ergebnis

Klarer Beratungsauftrag, getrennt von DSB-Überwachung und operativer Umsetzung.

04

Technisches Assessment

Prüfbedarf einordnen

Status

Separates Fachmandat

Passend, wenn

Die Wirksamkeit technischer und organisatorischer Maßnahmen soll unabhängig untersucht werden.

Ergebnis

Technischer Prüfauftrag mit eigenem Scope und vorheriger Prüfung möglicher Interessenkonflikte.

Nicht jede Datenschutzfrage erfordert ein dauerhaftes DSB-Mandat. Umgekehrt ersetzt ein einzelnes Beratungsprojekt keine gesetzlich erforderliche unabhängige DSB-Funktion. Die erste Einordnung trennt beides sauber.

Verantwortung bleibt eindeutig

Externe Unterstützung ersetzt keine interne Verantwortung.

Ihr Unternehmen entscheidet über Zwecke und Mittel der Verarbeitung und setzt Maßnahmen um. AWARE7 berät, bewertet, dokumentiert oder überwacht - abhängig vom vereinbarten Auftrag.

Ihre Organisation

entscheidet und setzt um

  • Zwecke und Mittel der Verarbeitung festlegen
  • Rechtsgrundlagen, Prozesse und Maßnahmen verantworten
  • Informationen, Zugänge und interne Ansprechpartner bereitstellen
  • Empfehlungen bewerten, entscheiden und nachverfolgen

AWARE7 im vereinbarten Mandat

ordnet ein und schafft Nachvollziehbarkeit

  • Pflichten, Risiken und offene Entscheidungen strukturiert bewerten
  • Dokumente und Nachweise an der tatsächlichen Verarbeitung ausrichten
  • Datenschutz- und Security-Perspektive zusammenführen
  • Als bestellter DSB unabhängig beraten, überwachen und berichten

DSB-Funktion, Fachberatung und technische Umsetzung werden vorab auf mögliche Interessenkonflikte geprüft und mit getrennten Verantwortlichkeiten beauftragt. Ein bestellter DSB legt insbesondere nicht selbst Zwecke und Mittel einer Verarbeitung fest.

01

Governance

Leitung, Datenschutzfunktion, Fachbereiche und Eskalationswege

Verantwortung und Berichtsweg sind benannt

02

Verarbeitungen

Zwecke, Rechtsgrundlagen, Datenkategorien, Betroffene und Systeme

VVT und Risikobild entsprechen der Praxis

03

Dienstleister

Rollen, AV-Verträge, TOM, Unterauftragnehmer und Datenübermittlungen

Prüfentscheidungen und offene Punkte sind nachvollziehbar

04

Technik

Zugriffe, Löschung, Protokollierung, Verfügbarkeit und Wiederherstellung

Schutzmaßnahmen passen zum Risiko und zur Systemrealität

05

Nachweise

Prüfvermerke, Entscheidungen, Maßnahmenstände und regelmäßige Berichte

Rechenschaft bleibt auch bei Veränderungen belastbar

Von der Frage zum Regelbetrieb

Vier Schritte mit einem nachvollziehbaren Ergebnis.

Wir klären zuerst Auftrag und Ausgangslage. Erst danach folgen Maßnahmen, Dokumente oder ein laufendes Mandat.

01

Klären

Anlass und Mandat

Eingang

Organisation, Fragestellung, Verarbeitungen und gewünschte Unterstützung

Ergebnis

Passender Einstieg und klar abgegrenzter Leistungsrahmen

02

Aufnehmen

Ausgangslage verstehen

Eingang

VVT, Systeme, Dienstleister, Richtlinien, TOM und bekannte offene Punkte

Ergebnis

Priorisiertes Lagebild statt unsortierter Dokumentensammlung

03

Ordnen

Maßnahmen und Verantwortung

Eingang

Risiken, Pflichten, vorhandene Kontrollen und interne Zuständigkeiten

Ergebnis

Entscheidungsfähiger Plan mit Verantwortlichen und Nachweisen

04

Betreiben

Regelbetrieb und Veränderung

Eingang

Neue Projekte, Prüfungen, Anfragen, Vorfälle und Maßnahmenstände

Ergebnis

Fester Takt für Bewertung, Umsetzung und Bericht

Standards und überprüfbare Nachweise

Orientierung ohne Zertifizierungsnebel.

Wir benennen klar, woran wir unsere Arbeit ausrichten und welche Nachweise AWARE7 selbst vorlegt. Eine Orientierung an einem Standard ist keine automatische Zertifizierung.

Managementsystem

Ausgabe 2025

ISO/IEC 27701 als Privacy Management System

ISO/IEC 27701:2025 beschreibt Anforderungen und Leitlinien für ein Privacy Information Management System (PIMS). Die aktuelle Ausgabe ist als eigenständiger Managementsystemstandard nutzbar und kann weiterhin mit ISO/IEC 27001 integriert werden.

  • Rollen, Risiken, Kontrollen und Nachweise in einem System verbinden
  • Eigenständig oder gemeinsam mit einem bestehenden ISMS betreiben
  • Rechenschaft und kontinuierliche Verbesserung strukturiert unterstützen
ISO-Standard ansehen
Siegel: AWARE7 GmbH verpflichtet auf die Verhaltensregel Trusted Data Processor

Eigener Nachweis

Trusted Data Processor

AWARE7 hat sich am 28. Mai 2026 auf die behördlich genehmigte Verhaltensregel nach Art. 40 DSGVO verpflichtet. Damit legen wir als Auftragsverarbeiter überprüfbare Garantien nach Art. 28 Abs. 5 DSGVO vor.

Datenschutz trifft IT-Sicherheit

Der Vertrag beschreibt die Pflicht. Die Technik muss sie tragen.

Datenschutz und Informationssicherheit haben unterschiedliche Rollen. Bei TOM, Cloud-Diensten und Vorfällen müssen beide Perspektiven jedoch zu derselben belastbaren Entscheidung führen.

01

Technische und organisatorische Maßnahmen

Datenschutz

Risiko, Verarbeitung und Nachweispflicht einordnen

IT-Sicherheit

Kontrollen, Architektur und Wirksamkeit technisch bewerten

02

Cloud- und Dienstleisterkette

Datenschutz

Rollen, Vertragsgrundlage und Datenübermittlungen prüfen

IT-Sicherheit

Zugriffe, Mandantentrennung, Protokollierung und Resilienz bewerten

03

Datenschutzverletzung

Datenschutz

Risiko für Betroffene, Dokumentation und Meldepflichten bewerten

IT-Sicherheit

Ursache eingrenzen, Systeme sichern und Wiederholung verhindern

Leistungsrahmen

Der Umfang folgt Ihrer Organisation und Ihrem Risiko.

Ein belastbares Angebot entsteht erst, wenn Mandat, Systemlandschaft und Betreuungstakt geklärt sind. So bleibt sichtbar, was zum Grundumfang gehört und was bei Bedarf hinzukommt.

01

Organisation

Gesellschaften, Standorte, Beschäftigte, Rollen und vorhandene Datenschutzfunktion

02

Verarbeitungsrisiko

Datenkategorien, Betroffenengruppen, Überwachung, Profiling und DSFA-Bedarf

03

Systemlandschaft

Anwendungen, Dienstleister, Datenübermittlungen, Schnittstellen und technische Maßnahmen

04

Betreuungsmodell

Einzelprojekt, DSB-Mandat, Regeltermine, Prüfplan, Schulungen und Reaktionswege

Erste Einordnung mit einem klaren nächsten Schritt

Welche Datenschutz-Unterstützung passt zu Ihrer Ausgangslage?

Beschreiben Sie kurz Ihre Organisation, den Anlass und die wichtigsten offenen Fragen. Wir prüfen Ihre Angaben und melden uns werktags innerhalb von 24 Stunden mit Rückfragen oder einer ersten Einordnung. Ein Angebot folgt, sobald der Leistungsrahmen geklärt ist.

  • DSB-Mandat, Beratungsprojekt und technische Prüfung sauber unterscheiden
  • Rollen, Verarbeitungen, Dienstleister und Nachweise gemeinsam betrachten
  • Datenschutzanforderungen mit der tatsächlichen Systemlandschaft abgleichen
  • Leistungsumfang, Verantwortlichkeiten und nächsten Schritt transparent festlegen

Auftragsverarbeitung vorab geprüft: AWARE7 ist auf die behördlich genehmigte Verhaltensregel Trusted Data Processor (Art. 40 DSGVO) verpflichtet - als eines von vier Unternehmen in Deutschland (Stand: Juni 2026). Das vereinfacht Ihre Dienstleisterprüfung nach Art. 28 DSGVO. Details & Nachweise

Lieber direkt einen Termin? Erstberatung buchen →

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Fragen zur Datenschutzberatung

In Deutschland ist eine Benennung nach § 38 BDSG in der Regel erforderlich, wenn mindestens 20 Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind. Unabhängig davon können Art und Umfang der Verarbeitung eine Benennung nach Art. 37 DSGVO oder § 38 BDSG erforderlich machen, etwa bei bestimmten umfangreichen Überwachungen, besonderen Datenkategorien oder Verarbeitungen mit Pflicht zur Datenschutz-Folgenabschätzung. Entscheidend ist deshalb eine dokumentierte Prüfung der tatsächlichen Verarbeitung und nicht allein die Beschäftigtenzahl.
Ihr Unternehmen bleibt als Verantwortlicher beziehungsweise Auftragsverarbeiter für die Verarbeitung und die Einhaltung der DSGVO verantwortlich. Es legt Zwecke und Mittel fest, trifft Entscheidungen, stellt Ressourcen bereit und setzt Maßnahmen um. Ein externer Datenschutzbeauftragter informiert, berät, überwacht und berichtet unabhängig; er übernimmt nicht die Verantwortung der Geschäftsleitung oder der Fachbereiche.
Der bestellte Datenschutzbeauftragte hat eine gesetzlich definierte, unabhängige Beratungs- und Überwachungsfunktion nach Art. 37 bis 39 DSGVO. Eine Fachberatung kann dagegen ein konkretes Dokument, Projekt oder Umsetzungsproblem bearbeiten. Vor einer Kombination prüfen wir Mandat, Verantwortlichkeiten und mögliche Interessenkonflikte und grenzen die Leistungen vertraglich voneinander ab.
Ein AVV ist relevant, wenn ein externer Anbieter personenbezogene Daten im Auftrag und nach Weisung Ihres Unternehmens verarbeitet. Ein bloßer Datenzugang genügt für diese Einordnung nicht automatisch. Zuerst ist die tatsächliche Rolle des Dienstleisters zu prüfen; erst danach folgen Vertrag, technische und organisatorische Maßnahmen, Unterauftragnehmer und gegebenenfalls Datenübermittlungen in Drittländer.
Beide Disziplinen arbeiten bei technischen und organisatorischen Maßnahmen, Cloud- Diensten und Vorfällen eng zusammen, behalten aber getrennte Aufgaben. Datenschutz ordnet Verarbeitung, Betroffenenrisiko und Nachweispflichten ein. IT-Sicherheit untersucht Architektur, Kontrollen und technische Wirksamkeit. Technische Prüfungen erhalten einen eigenen Leistungsumfang und werden auf mögliche Interessenkonflikte mit einem DSB-Mandat geprüft.
Zuerst werden Sachverhalt, betroffene Daten, mögliche Folgen und bereits ergriffene Maßnahmen dokumentiert. Anschließend wird bewertet, ob ein Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen besteht und ob eine Meldung an die Aufsichtsbehörde oder eine Benachrichtigung Betroffener erforderlich ist. Wenn eine Meldung nach Art. 33 DSGVO erforderlich ist, muss sie unverzüglich und möglichst binnen 72 Stunden nach Kenntnis erfolgen. Nicht jede Datenschutzverletzung ist meldepflichtig.
Ja. ISO/IEC 27701:2025 ist ein eigenständiger Managementsystemstandard für ein Privacy Information Management System (PIMS). Er kann separat eingesetzt und zertifiziert oder mit einem bestehenden ISMS nach ISO/IEC 27001 integriert werden. Eine Orientierung an der Norm ist noch keine Zertifizierung; eine Zertifizierung ist ein eigenständiges Vorhaben.
Hilfreich sind ein vorhandenes Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten, eine Übersicht der wichtigsten Systeme und Dienstleister, bestehende AV-Verträge und TOM, interne Richtlinien sowie bekannte offene Fragen oder Vorfälle. Fehlen einzelne Unterlagen, ist das kein Hindernis: Im Erstgespräch klären wir, womit die Bestandsaufnahme sinnvoll beginnt.
Maßgeblich sind Organisationsgröße und Gesellschaftsstruktur, Art und Risiko der Verarbeitungen, Zahl der Systeme und Dienstleister sowie das gewünschte Betreuungsmodell. Ein Einzelprojekt, eine punktuelle Prüfung und ein laufendes DSB-Mandat haben deshalb unterschiedliche Leistungsrahmen. Nach der ersten Einordnung erhalten Sie ein Angebot mit klar beschriebenem Grundumfang und benannten Zusatzleistungen.

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Mo-Fr, 8:00-17:00 Uhr - persönlich und unverbindlich.

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