Spam
Unerwünschte Massen-E-Mails oder Nachrichten, die zu Werbezwecken, für Phishing, Malware-Verteilung oder Betrug versendet werden - eines der ältesten und volumenstärksten Phänomene im Internet.
Spam bezeichnet unerwünschte, massenhaft versendete Nachrichten - in erster Linie E-Mails, aber auch SMS (Smishing), Kommentare in Foren und sozialen Netzwerken sowie Instant-Messaging-Nachrichten.
Spam-Typen
Werbe-Spam: Massenwerbung für Produkte (legale wie illegale) - Viagra, Finanzprodukte, gefälschte Luxuswaren. Lästig, aber meist harmlos.
Phishing-Spam: Gefälschte E-Mails die auf Phishing-Seiten verlinken, um Zugangsdaten zu stehlen. Gefährlicher Spam-Typ.
Malware-Spam (Malspam): E-Mails mit infizierten Anhängen (Word-Dokument mit Makros, ZIP mit Ransomware) oder Links zu Malware-Downloads.
Business Email Compromise (BEC): Gezielterer Betrug, oft ohne Massenversand - aber technisch auch Spam-Infrastruktur nutzen.
Spear-Spam: Massensendungen mit personalisierten Elementen, um Erkennungsraten zu senken.
Warum so viel Spam?
Spam ist das ökonomisch günstigste Angriffsmedium: Millionen E-Mails kosten Angreifer wenige Euro (Botnet-Infrastruktur), und selbst eine Klickrate von 0,01% auf Phishing-Links kann profitabel sein.
Laut APWG und Google: 45% aller weltweit versendeten E-Mails sind Spam - das sind täglich rund 122 Milliarden Spam-E-Mails.
Spam-Bekämpfung
Technisch:
- Spam-Filter auf Serverebene (Bayesian Filtering, Machine Learning)
- SPF, DKIM, DMARC - verhindert Domain-Spoofing und verbessert Spam-Erkennung
- Reputation-basiertes Blocking - bekannte Spam-IPs und -Domains sperren
- Greylisting - temporäre Ablehnung unbekannter Absender (Spammer probieren nicht erneut)
- CAPTCHA - verhindert automatisierte Formulare als Spam-Quelle
Organisatorisch:
- Firmen-E-Mail nicht in öffentlichen Foren posten
- E-Mail-Harvester-Schutz auf Webseiten (Adressen als Bild oder JavaScript)
- Regelmäßige Mitarbeiterschulung zur Spam-Erkennung
Rechtslage in Deutschland
UWG (Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb): Unverlangte Werbe-E-Mails an Verbraucher sind in Deutschland verboten. Abmahnfähig.
DSGVO: Verarbeitung von E-Mail-Adressen für Werbung ohne Einwilligung ist ein DSGVO-Verstoß.
Bußgelder: Bis zu 300 EUR pro unerlaubter Spam-E-Mail (gerichtliche Praxis), für große Kampagnen existenzbedrohend.
Spam und DMARC
DMARC (Domain-based Message Authentication, Reporting & Conformance) ist eine der wirksamsten technischen Maßnahmen gegen E-Mail-Missbrauch: Es verhindert, dass Angreifer die eigene Domain für Spam und Phishing verwenden. Unternehmen ohne DMARC-Policy gefährden ihre Domain-Reputation und die eigene Zustellbarkeit.