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Bluetooth-Kopfhörer zwischen Laptop und Smartphone auf einem Schreibtisch - unhörbares Audio-Fingerprinting im Browser
Security Awareness

Browser-Fingerprinting: Wie AliExpress Geräte mit unhörbarem Audio verfolgt

AliExpress erzeugt unhörbare Audiosignale im Browser und errechnet daraus einen Geräte-Fingerprint. Wie das funktioniert und was § 25 TDDDG dazu sagt.

Oskar Braun Abteilungsleiter Information Security Consulting
5 Min. Lesezeit
ISO 27001 Lead Auditor (IRCA) ISB (TÜV) T.I.S.P. (TeleTrusT)

Beitragsbild KI-generiert, redaktionell geprüft (EU AI Act Art. 50).

TL;DR

Die AliExpress-Startseite startet über zwei verschleierte Alibaba-Skripte unhörbare Audio-Graphen im Browser. Ein Oszillator erzeugt ein Signal, ein Analyser vermisst dessen Verarbeitung, die Lautstärke steht auf null. Das Ergebnis fließt zusammen mit Canvas-, WebGL- und Hardware-Daten in einen Geräte-Fingerprint, der Cookie-Löschung übersteht. Aufgefallen ist das Verfahren nur, weil es Bluetooth-Multipoint-Kopfhörer blockierte. Die Datenschutzkonferenz wertet solches Auslesen von Geräteeigenschaften als einwilligungspflichtigen Zugriff nach § 25 TDDDG, unabhängig vom Personenbezug. Firefox liefert seit Version 118 eine nahezu konstante WebAudio-Ausgabe und entwertet diesen Fingerprinting-Baustein weitgehend.

Diese Zusammenfassung wurde KI-gestützt erstellt (EU AI Act Art. 50).

Inhaltsverzeichnis (7 Abschnitte)

Ein Entwickler wollte nur wissen, warum seine Bluetooth-Kopfhörer nicht mehr aufs Smartphone umschalten, sobald im Desktop-Browser AliExpress geöffnet ist. Gefunden hat er zwei versteckte Audio-Graphen, die der Onlinehändler ohne sichtbares Medienelement laufen lässt. Sie erzeugen ein unhörbares Signal, vermessen dessen Verarbeitung und speisen das Ergebnis in einen umfangreichen Geräte-Fingerprint. Der Fall zeigt, wie Tracking ohne Cookies heute funktioniert und wo § 25 TDDDG die Grenze zieht.

Was ist Browser-Fingerprinting?

Browser-Fingerprinting ist eine Tracking-Methode, bei der eine Website viele einzelne Merkmale von Browser und Hardware ausliest und daraus einen möglichst eindeutigen Wiedererkennungswert errechnet. Anders als ein Cookie liegt dieser Wert nicht auf dem Endgerät. Er übersteht deshalb das Löschen von Cookies, denn die vermessenen Merkmale lassen sich kaum ändern.

Die deutschen Datenschutzaufsichtsbehörden beschreiben das Verfahren in ihrer Orientierungshilfe für digitale Dienste als serverseitige Bildung eines möglichst eindeutigen, langlebigen Hash-Werts aus Browser-Informationen. Als Beispiele nennen sie Bildschirmauflösung, Betriebssystemversion oder installierte Schriften. Nach Einschätzung der Electronic Frontier Foundation stützen Werbenetzwerke ihr Tracking im Wesentlichen auf zwei Verfahren: Cookie-Tracking und eben dieses Fingerprinting.

MerkmalCookiesBrowser-Fingerprinting
SpeicherortDatei auf dem EndgerätBerechnung auf dem Server aus ausgelesenen Merkmalen
Löschbar durch Nutzerja, jederzeit im Browsernein, Hardware-Merkmale bleiben
Erkennbarkeitim Browser einsehbarohne technische Analyse unsichtbar
Einwilligung nach § 25 TDDDGerforderlicherforderlich

Der Fund: Zwei stumme Audio-Graphen auf der Startseite

Der Entwickler hinter dem Blog Laserphile dokumentiert den Fall. Seine Multipoint-Kopfhörer hielten die Audioverbindung zum PC, obwohl dort nichts zu hören war. Stummschalten von Tab, Browser oder Windows änderte nichts, der Effekt zeigte sich in Firefox wie in Chrome. Erst eine Instrumentierung der Web-Audio-Schnittstelle zeigte die Ursache: Die AliExpress-Startseite erzeugt im Leerlauf zwei AudioContext-Objekte, ohne ein einziges Audio- oder Videoelement. Die Stack-Traces führten zu zwei stark verschleierten Skripten aus Alibabas Sicherheits-Tooling, collina.js und fireyejs.js.

Beide Skripte bauen denselben Signalweg auf:

  1. Ein Oszillator erzeugt eine bekannte Sägezahn-Wellenform.
  2. Ein Analyser misst, wie die Audio-Implementierung des Browsers das Signal verarbeitet; das Skript liest die Frequenzdaten aus.
  3. Ein ScriptProcessorNode reicht das Signal an einen Gain-Knoten weiter.
  4. Der Gain-Knoten setzt die Lautstärke auf null, bevor das Signal den Systemausgang erreicht.

Hörbar ist nichts, der Browser behandelt die Seite aber wie eine aktive Audioquelle. Genau das hielt in diesem Fall offenbar den Bluetooth-Audiopfad des PCs offen und verhinderte die Umschaltung der Kopfhörer. Der Nebeneffekt tritt auch auf Produktseiten auf und ist bei Mozilla seit rund zwei Jahren als Bug dokumentiert: Windows-11-Rechner wechseln mit offener AliExpress-Seite nicht mehr automatisch in den Ruhezustand. Ein Mozilla-Entwickler bestätigt dort, dass Chrome das Audiogerät ebenso dauerhaft belegt.

Audio-Fingerprinting hört nichts ab. Die Signalquelle ist ein Oszillator im Browser, vermessen wird ausschließlich die Verarbeitung dieses selbst erzeugten Signals.

Audio ist nur ein Baustein des Fingerprints

In denselben Skript-Bundles fand der Entwickler Code, der unter anderem Canvas-Rendering, WebGL-Renderer, Bildschirmmaße, Hardware-Threads, Gerätespeicher, Browser-Plugins, unterstützte Codecs, WebRTC-Verhalten sowie Maus- und Touch-Ereignisse ausliest. Weitere Codeteile serialisieren und verschlüsseln die Ergebnisse und senden sie per fetch() oder sendBeacon() an Alibaba-Telemetriedienste.

Neu ist die Technik nicht. Forscher der Princeton University dokumentierten Audio-Fingerprinting bereits 2016 bei einer Messung über eine Million Websites. Auch das W3C benennt das Fingerprinting-Risiko in der Spezifikation der Web Audio API selbst.

Wie wirksam ist Audio-Fingerprinting noch?

Gegen Browser mit Fingerprinting-Schutz ist der Ertrag inzwischen gering. Firefox liefert seit Version 118 aus dem Jahr 2023 eine nahezu konstante WebAudio-Ausgabe. Nach Telemetriedaten des Mozilla-Entwicklers Tom Ritter, der den AliExpress-Fingerprint nachgestellt hat, landen 99,24 Prozent der Firefox-Nutzer auf einem von nur drei Werten. Die Restunterschiede stammen aus der CPU-Architektur: x86- und x64-Prozessoren ohne FMA-Befehlssatz, x64 mit FMA und ARM mit NEON.

Für diesen Beitrag lief Ritters Standalone-Nachbau der fireyejs-Routine fünfmal in Chromium. Alle Durchläufe lieferten identische Frequenzdaten und denselben Hash, der von den bei Ritter genannten Firefox-Werten abweicht.

Fünf Durchläufe der nachgebauten fireyejs-Fingerprint-Routine liefern identische Frequenzdaten und denselben Hash

Ritter ordnet den WebAudio-Vektor deshalb als nahezu nutzlos ein. Gegen die Mehrheit der Web-Nutzer ohne solche Schutzmechanismen bleibt Browser-Fingerprinting nach seiner Einschätzung insgesamt jedoch wirksam.

Ist Fingerprinting ohne Einwilligung zulässig?

Nein. § 25 Abs. 1 TDDDG stellt zwei Vorgänge unter Einwilligungsvorbehalt: das Speichern von Informationen in der Endeinrichtung und den Zugriff auf dort bereits gespeicherte Informationen. Die Einwilligung setzt klare und umfassende Informationen voraus. Die Datenschutzkonferenz hat das für Fingerprinting eingeordnet. Liest ein Skript aktiv Geräteeigenschaften aus und übermittelt sie für einen Fingerprint an einen Server, liegt ein Zugriff im Sinne der Norm vor. Auf einen Personenbezug kommt es nicht an. Absatz 2 kennt zwei Ausnahmen: die reine Nachrichtenübertragung über ein öffentliches Telekommunikationsnetz und den Zugriff, der für einen ausdrücklich gewünschten digitalen Dienst unbedingt erforderlich ist.

Ob die Einwilligungsabfrage von AliExpress diese Messungen wirksam abdeckt, lässt sich von außen nicht beurteilen. Für Betreiber eigener Websites ist die Einordnung der Aufsichtsbehörden trotzdem relevant. Auch eingekaufte Anti-Bot- und Fraud-Dienste, die Geräteeigenschaften auslesen, brauchen eine saubere Rechtsgrundlage und eine transparente Einwilligung. Diese Prüfung gehört auf die Agenda des Datenschutzbeauftragten, zusammen mit den übrigen DSGVO-Pflichten des Webauftritts.

Wie lässt sich Browser-Fingerprinting verhindern?

Zwei Hebel wirken gegen Browser-Fingerprinting: das Blockieren der Tracking-Skripte und ein Browser, der Fingerprinting-Schutz mitbringt.

  1. Die beiden Skriptfamilien lassen sich mit zwei engen uBlock-Origin-Filtern für aliexpress.com blockieren. Der Entwickler nennt die Regeln in seinem Beitrag und rechnet selbst damit, dass sie bei Skript-Änderungen irgendwann ins Leere laufen. Die Startseite funktioniert damit weiter, beim Login oder Checkout sind zusätzliche CAPTCHAs möglich.
  2. Firefox blockiert bekannte Fingerprinter über die Enhanced Tracking Protection und begrenzt die Browser-Informationen, die Websites auslesen können. Das ergänzt die Maßnahmen aus dem Browser-Hardening.
  3. Der EFF-Test Cover Your Tracks zeigt, wie eindeutig der eigene Browser identifizierbar ist.

Der Inkognitomodus löst das Problem nur teilweise. Er löscht lokale Spuren wie Cookies, die vermessenen Geräte- und Browser-Merkmale bleiben davon unberührt. Firefox blockiert im privaten Modus nach Angaben der EFF immerhin bekannte Fingerprinter.

Einordnung

Auch der Entdecker hält den Anti-Betrugs-Zweck für nachvollziehbar. Account-Übernahmen, Scraping, Coupon-Missbrauch und Zahlungsbetrug lassen sich mit Cookies allein schwer erkennen, weil sich Cookies jederzeit löschen oder ersetzen lassen. Belegt ist allerdings nur die Erhebung und der Versand der Daten. Im Mozilla-Bugreport merkt ein Entwickler zudem an, dass AliExpress die Dauerbelegung des Audiogeräts mit einem Aufruf von AudioContext.suspend() beenden könnte. Der Bug steht weiter offen. Wie lange der Fingerprint gespeichert wird und ob er über weitere Alibaba-Dienste hinweg verknüpft wird, bleibt von außen unsichtbar.

Genau diese Intransparenz ist der Kern des Problems. Ein unsichtbares Messverfahren mit realen Hardware-Nebenwirkungen, das erst durch einen Bluetooth-Defekt auffällt, verträgt sich schlecht mit dem Gedanken der Datensparsamkeit. Der Fall liefert ein gutes Argument, Fingerprinting-Schutz bei der Browser-Auswahl im Unternehmen als eigenes Kriterium zu behandeln.

Nächster Schritt

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