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BSI · Cloud Security

C5: Cloud Computing Compliance
Criteria Catalogue

Der BSI C5 ist der maßgebliche deutsche Prüfstandard für Cloud-Sicherheit. Mit C5:2020 und seinen 121 Kriterien in 17 Bereichen definiert das BSI verbindliche Mindestanforderungen - seit Juli 2025 gesetzlich verankert im Gesundheitswesen durch §393 SGB V (DigiG).

Zuletzt aktualisiert: März 2026

Aktuelle Version
2020
BSI C5:2020 - vollständig überarbeiteter Anforderungskatalog
Anforderungsbereiche
17 Domänen
121 Kriterien in 17 Bereichen von OIS bis SSO
Testat-Stufen
Typ 1 / Typ 2
Design-Prüfung vs. Wirksamkeitsprüfung über 6-12 Monate
DigiG-Pflicht
Juli 2025
§393 SGB V - Pflicht für Cloud im Gesundheitswesen

C5:2025 angekündigt: Das BSI hat eine Neuauflage des C5-Katalogs für Q1/2026 angekündigt. Die Veröffentlichung steht noch aus. Diese Seite basiert auf dem aktuell gültigen C5:2020 und wird nach Erscheinen des C5:2025 zeitnah aktualisiert.

Aktuelle BSI-Version
C5:2020
Anforderungsbereiche
Prüfkriterien
DigiG-Pflicht (§393 SGB V)
Juli 2025

Definition

Was ist C5?

Der Cloud Computing Compliance Criteria Catalogue (C5) ist ein vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) entwickelter Prüf- und Attestierungsstandard für Cloud-Dienste. Er definiert Mindestanforderungen an die Informationssicherheit von Cloud-Anbietern und schafft nachvollziehbare Transparenz über deren tatsächliches Sicherheitsniveau.

Die aktuelle Version C5:2020 umfasst 121 Kriterien in 17 Anforderungsbereichen - von Organisationssicherheit und Zugriffsmanagement über Verschlüsselung bis hin zu Lieferantenbeziehungen. Besonders wichtig: C5 enthält verpflichtende Transparenzanforderungen, die Anbieter zur Offenlegung von Subunternehmern, Datenspeicherorten und anwendbaren Rechtssystemen verpflichten.

C5 wird durch unabhängige Wirtschaftsprüfer auf Basis des internationalen Prüfstandards ISAE 3000 (revised) bzw. des deutschen Äquivalents IDW PS 860 geprüft und attestiert. Das Ergebnis ist ein Testatbericht, den Cloud-Nutzer als belastbaren Nachweis der Cloud-Sicherheit verwenden können - ohne selbst kostenintensive Audits beim Anbieter durchführen zu müssen.

Wichtige Fakten

Herausgeber
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), Bonn
Aktuelle Version
C5:2020 (veröffentlicht Januar 2020, laufend aktualisiert)
Prüfstandard
Wirtschaftsprüfer nach ISAE 3000 (rev.) / IDW PS 860 (SOC-2-äquivalent)
Rechtsverbindlichkeit
Faktisch verbindlich für Bundesbehörden; seit Juli 2025 gesetzlich verankert im Gesundheitswesen (§393 SGB V)
Zielgruppe Anbieter
IaaS-, PaaS- und SaaS-Anbieter, die Dienste für regulierte Branchen erbringen
Zielgruppe Nutzer
Bundesbehörden, Gesundheitsdienstleister, Finanzinstitute, KRITIS-Betreiber

Anwendungsbereich

Wer braucht C5?

C5 betrifft sowohl Cloud-Anbieter, die ein Testat nachweisen müssen, als auch Cloud-Nutzer aus regulierten Branchen, die von ihren Anbietern ein Testat einfordern müssen.

Cloud-Anbieter (Attestierungspflicht)

  • IaaS-/PaaS-/SaaS-Anbieter für Bundesbehörden
  • Cloud-Dienste für das Gesundheitswesen (DigiG §393 SGB V)
  • Cloud-Anbieter im Finanzsektor (BAIT/VAIT-Anforderungen der BaFin)
  • Cloud-Dienste für KRITIS-Betreiber
  • Anbieter von Telematikinfrastruktur-Diensten (gematik)
  • Software-as-a-Service für Krankenhäuser, Kassen, Praxen
  • Internationale Hyperscaler mit deutschen Unternehmenskunden

Betroffene Branchen (Einholungspflicht)

Diese Organisationen müssen von ihren Cloud-Anbietern ein gültiges C5-Testat einfordern und dessen Abdeckung für ihren konkreten Nutzungsfall prüfen:

  • Krankenhäuser, Kliniken und Pflegeeinrichtungen (DigiG)
  • Gesetzliche und private Krankenkassen
  • Kassenärztliche Vereinigungen und Arztpraxen
  • Bundesbehörden und nachgeordnete Behörden
  • Banken, Versicherungen (BaFin-Regulierung)
  • Betreiber kritischer Infrastrukturen (KRITIS)
  • Landesbehörden und Kommunen

Anforderungskatalog

Die 17 C5-Domänen

C5:2020 gliedert seine 121 Prüfkriterien in 17 Anforderungsbereiche. Jeder Bereich enthält konkrete, prüfbare Anforderungen mit definierten Nachweismitteln für den Wirtschaftsprüfer.

01
OIS

Organisationssicherheit

Sicherheitsorganisation, Rollen, Verantwortlichkeiten und Managementengagement für Informationssicherheit

02
SP

Sicherheitsrichtlinien

Dokumentierte Sicherheitsrichtlinien, deren Genehmigung, Kommunikation und regelmäßige Überprüfung

03
AM

Asset Management

Inventarisierung, Klassifizierung und angemessener Umgang mit allen informationsverarbeitenden Assets

04
PS

Physische Sicherheit

Zugangskontrolle zu Rechenzentren, Schutz vor Umgebungsgefahren und physische Absicherung der Infrastruktur

05
OS

Operative Sicherheit

Patch-Management, Malwareschutz, Monitoring, Logging und sicherer Betrieb der Cloud-Umgebung

06
IDM

Identitäts- und Zugriffsmanagement

Authentifizierung, Autorisierung, Privileged-Access-Management und Mandantentrennung

07
CRY

Verschlüsselung und Schlüsselmanagement

Kryptografische Schutzmaßnahmen für Daten in Ruhe und in Übertragung sowie sicheres Schlüsselmanagement

08
CS

Kommunikationssicherheit

Netzwerksegmentierung, sichere Übertragungsprotokolle und Schutz von Netzwerkgrenzen

09
PI

Portabilität und Interoperabilität

Datenexport, Migrationsmöglichkeiten und Vermeidung von Anbieterabhängigkeiten (Vendor Lock-in)

10
SOS

Verfügbarkeit

Hochverfügbarkeit, Business Continuity, Desaster Recovery und definierte SLAs für Betriebskontinuität

11
IR

Vorfallmanagement

Erkennung, Meldung, Behandlung und Nachbereitung von Sicherheitsvorfällen einschließlich Kundenbenachrichtigung

12
DEV

Beschaffung, Entwicklung und Wartung

Secure Development Lifecycle, Code-Reviews, Schwachstellenmanagement und sichere Änderungsprozesse

13
COM

Compliance und Datenschutz

Einhaltung rechtlicher Anforderungen, DSGVO-Konformität und Datenschutz-by-Design

14
CHA

Änderungsmanagement

Kontrollierte Änderungsprozesse für Infrastruktur, Plattform und Dienste mit Auswirkungsanalyse

15
RMG

Informationssicherheitsrisikomanagement

Systematische Risikoidentifikation, -bewertung und -behandlung im Cloud-Kontext

16
AUD

Auditmanagement

Interne und externe Audits, Penetrationstests, Schwachstellenscans und Nachverfolgung von Feststellungen

17
SSO

Lieferantenbeziehungen

Sicherheitsanforderungen an Subunternehmer, deren Überprüfung und Transparenz gegenüber Cloud-Nutzern

Attestierungsstufen

Typ 1 vs. Typ 2 Testat

C5 unterscheidet zwei Attestierungstypen, die sich in Tiefe, Aussagekraft und Prüfaufwand erheblich unterscheiden. Die Wahl bestimmt, welche regulatorischen Anforderungen erfüllt werden.

1

Typ 1 Testat

Design-Prüfung — Stichtagsbezogen

Das Typ-1-Testat bestätigt, dass die vom Anbieter beschriebenen Sicherheitskontrollen zum Prüfzeitpunkt angemessen gestaltet sind. Der Wirtschaftsprüfer bewertet, ob die vorhandenen Kontrollen grundsätzlich geeignet sind, die C5-Anforderungen zu erfüllen.

  • Prüfung der Kontrollgestaltung (Design)
  • Stichtagsbezogene Bestandsaufnahme
  • Kürzerer Prüfzeitraum (typisch 4-8 Wochen)
  • Geringerer Aufwand und niedrigere Kosten
  • Keine Aussage zur operativen Wirksamkeit
  • Einstiegsstufe für neue Anbieter

Geeignet für: Erstmalige C5-Attestierung, interne Orientierung, Anbieter in der Aufbauphase

2

Typ 2 Testat

Wirksamkeitsprüfung — 6 bis 12 Monate

Das Typ-2-Testat prüft zusätzlich zur Gestaltung auch die operative Wirksamkeit der Sicherheitskontrollen über einen definierten Beobachtungszeitraum. Es ist deutlich aussagekräftiger und wird für behördliche und regulatorische Anforderungen bevorzugt.

  • Prüfung von Design UND Wirksamkeit
  • Beobachtungszeitraum: typisch 6-12 Monate
  • Stichprobenartige Prüfung der Kontrollen im Betrieb
  • Höherer Prüfaufwand und höhere Kosten
  • Von Bundesbehörden gefordert
  • Pflicht im Rahmen des DigiG (§393 SGB V)
  • Jährliche Erneuerung empfohlen

Geeignet für: Bundesbehördenkunden, Gesundheitswesen (DigiG), BaFin-regulierte Institute, KRITIS-Betreiber

Typischer Weg zum Typ-2-Testat

01

Readiness Assessment

Gap-Analyse gegen alle 121 Kriterien, Maßnahmenplan

4-6 Wochen
02

Maßnahmen-umsetzung

Schließen der identifizierten Lücken, Dokumentationsaufbau

3-6 Monate
03

Typ 1 Testat

Wirtschaftsprüfer prüft Kontrollgestaltung, Bericht

4-8 Wochen
04

Typ 2 Testat

Beobachtungszeitraum läuft, Wirksamkeitsprüfung, Abschlussbericht

6-12 Monate

Prüfverfahren

Wie läuft eine C5-Testierung ab?

Eine C5-Testierung ist kein Zertifizierungsverfahren, sondern eine Wirtschaftsprüferliche Attestierung. Der Prüfer erstellt keinen Konformitätsstempel, sondern einen differenzierten Bericht mit Feststellungen zu jedem einzelnen Kriterium.

01

Systembeschreibung durch den Anbieter

Der Cloud-Anbieter erstellt eine umfassende Systembeschreibung: Architektur, Kontrollen, Prozesse, Subdienstleister und Abgrenzung des Prüfgegenstands (Scope). Diese bildet die Grundlage des gesamten Testats.

02

Prüfungsplanung & Scoping

Der Wirtschaftsprüfer stimmt Prüfumfang, Wesentlichkeitsgrenzen und Stichprobenverfahren ab. Bei Typ 2 wird der Beobachtungszeitraum (typisch 6-12 Monate) festgelegt.

03

Prüfungshandlungen

Der Prüfer führt für alle 121 Kriterien Prüfungshandlungen durch: Dokumentenanalyse, Interviews, Beobachtungen, technische Tests und Stichproben. Bei Typ 2 werden Kontrollen über den gesamten Beobachtungszeitraum auf Wirksamkeit getestet.

04

Testatbericht (SOC-2-Format)

Der Wirtschaftsprüfer erstellt den Testatbericht mit: Prüfungsurteil, Systembeschreibung, Ergebnisse je Kriterium, identifizierte Abweichungen und Transparenzangaben. Cloud-Nutzer erhalten damit eine belastbare Grundlage für ihre eigene Risikobeurteilung.

Prüfstandard

ISAE 3000 (revised)

International Standard on Assurance Engagements

C5-Testierungen basieren auf dem internationalen Prüfstandard ISAE 3000 (revised) des IAASB (International Auditing and Assurance Standards Board). In Deutschland wird das nationale Äquivalent IDW PS 860 angewendet.

ISAE 3000 ist derselbe Standard, der auch für SOC-2-Berichte (AICPA) und andere Assurance-Engagements verwendet wird. Er regelt:

  • Anforderungen an die Unabhängigkeit und Qualifikation des Prüfers
  • Art und Umfang der Prüfungshandlungen (Reasonable vs. Limited Assurance)
  • Stichprobenverfahren und Wesentlichkeitsgrenzen
  • Format und Inhalt des Prüfberichts
  • Verantwortlichkeiten von Anbieter und Prüfer

Wichtig: Nur Wirtschaftsprüfungsgesellschaften mit entsprechender Cloud- und IT-Audit-Erfahrung dürfen C5-Testierungen durchführen. AWARE7 unterstützt als Prüfungsbegleiter bei der Vorbereitung - die Testierung selbst erfolgt durch eine unabhängige WP-Gesellschaft.

Reasonable vs. Limited Assurance

C5 Typ 2 erfordert Reasonable Assurance (hinreichende Sicherheit) - das höchste Prüfniveau nach ISAE 3000. Der Prüfer muss positiv bestätigen, dass die Kontrollen wirksam sind. Bei Typ 1 kann auch Limited Assurance (begrenzte Sicherheit) ausreichend sein.

§393 SGB V

C5 und DigiG: Pflicht im Gesundheitswesen

Das Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens (DigiG) hat mit §393 SGB V eine der bedeutendsten Neuregelungen für Cloud-Sicherheit im deutschen Gesundheitsmarkt geschaffen. Ab dem 1. Juli 2025 dürfen Sozialdaten von gesetzlich Versicherten nur noch in Cloud-Umgebungen verarbeitet werden, deren Anbieter ein gültiges C5-Testat vorweisen.

Die Regelung betrifft die gesamte Wertschöpfungskette der digitalen Gesundheitsversorgung: Krankenhäusinformationssysteme, elektronische Patientenakten, Telematikinfrastruktur-Konnektoren, Laborinformationssysteme, Radiologie-PACS sowie alle Abrechnungs- und Verwaltungslösungen in der Cloud.

Für Cloud-Anbieter bedeutet das: Ohne C5-Testat verlieren sie faktisch die Marktzulassung für den deutschen Gesundheitsmarkt. Für Leistungserbringer - Kliniken, Kassen, Praxen - entsteht eine Nachweispflicht: Sie müssen dokumentieren, dass ihre Cloud-Dienste von C5-testierten Anbietern bezogen werden.

Betroffene Daten
Sozialdaten nach §67 SGB X von gesetzlich Versicherten - Patientendaten, Abrechnungsdaten, Befunde
Betroffene Organisationen
Krankenkassen, Krankenhäuser, Arztpraxen, MVZ, Labore, Apotheken und alle weiteren Leistungserbringer nach SGB V
Anforderung an Cloud-Anbieter
Gültiges C5-Testat Typ 2 (bevorzugt) oder Typ 1 als Übergangslösung; Aktualisierung mindestens jährlich
Pflicht der Cloud-Nutzer
Nachweis der C5-Konformität der eingesetzten Anbieter, Integration in Datenschutz-Folgenabschätzung

Verhältnis der Regelwerke

C5 im Zusammenspiel

C5 ist kein isolierter Standard - er baut auf etablierten Frameworks auf und ermöglicht synergetische Prüfansätze, die den Gesamtaufwand deutlich reduzieren.

ISO/IEC 27001

ISO/IEC 27001 als Basis

Ein bestehendes ISO/IEC-27001-Zertifikat bildet die ideale Grundlage für C5. Viele Anforderungen überschneiden sich direkt - der Mehraufwand für C5 reduziert sich erheblich. ISO/IEC 27001 liefert den ISMS-Rahmen; C5 liefert den cloud-spezifischen Anforderungskatalog.

  • - Überschneidung ca. 60-70% der Anforderungen
  • - Kombinierte Prüfung möglich
  • - ISMS-Dokumentation wird genutzt
  • - Synergien bei Risikoanalyse und Audits
SOC 2

SOC 2 als internationaler Partner

C5 und SOC 2 Type II sind inhaltlich gut kompatibel. Das BSI und das AICPA haben ein offizielles Mapping veröffentlicht. Internationale Cloud-Anbieter prüfen beide Standards gemeinsam - C5 für den DACH-Markt, SOC 2 für den US-Markt.

  • - Offizielles BSI-AICPA-Mapping verfügbar
  • - Kombinierte Prüfung durch Wirtschaftsprüfer
  • - Gleicher Prüfzeitraum nutzbar
  • - Empfehlung für internationale Anbieter
IT-Grundschutz

BSI IT-Grundschutz

Der BSI IT-Grundschutz und C5 kommen beide vom BSI und teilen konzeptionelle Grundlagen. Bundesbehörden, die IT-Grundschutz implementiert haben, finden viele Anforderungen bereits erfüllt. C5 ergänzt IT-Grundschutz um Cloud-spezifische Aspekte.

  • - Gleiches Herausgeberinstitut (BSI)
  • - Konzeptionelle Übereinstimmungen
  • - Behörden profitieren von IT-Grundschutz-Basis
  • - OPS.5 Cloud-Nutzung als Brücke

Empfohlene Kombinations­strategie

Für deutsche Cloud-Anbieter
ISO/IEC 27001 + C5 Typ 2
Maximale Marktabdeckung im DACH-Raum, von Bundesbehörden und DigiG akzeptiert
Für internationale Anbieter
ISO/IEC 27001 + C5 + SOC 2
Vollständige Abdeckung EU- und US-Markt; kombinierte Prüfung spart 30-40% Aufwand
Für Cloud-Nutzer
ISMS + Anbieter-Audit
Eigenes ISMS (ISO/IEC 27001) + strukturierte Prüfung der Anbieter-Testate im Risikomanagement

Unsere Leistungen

Wie AWARE7 bei C5 hilft

Wir begleiten Cloud-Anbieter und Cloud-Nutzer durch den gesamten C5-Prozess - von der ersten Standortbestimmung bis zur erfolgreichen Attestierung.

01

C5 Readiness Assessment

Strukturierter Abgleich Ihrer bestehenden Sicherheitskontrollen gegen alle 121 C5-Kriterien. Sie erhalten einen priorisierten Gap-Report mit klarer Handlungsempfehlung für jeden Bereich - als Grundlage für eine informierte Entscheidung und Roadmap-Planung.

  • Vollständige Prüfung aller 17 Domänen
  • Priorisierter Gap-Report
  • Aufwandsschätzung für Maßnahmen
  • Empfehlung Typ 1 vs. Typ 2
02

Gap-Analyse & Maßnahmenplan

Auf Basis des Readiness Assessments entwickeln wir einen detaillierten, priorisierten Maßnahmenplan. Wir unterstützen beim Aufbau fehlender Kontrollen, der Erstellung aller erforderlichen Richtlinien und Verfahrensdokumentationen sowie der Systemsbeschreibung.

  • Detaillierter Maßnahmenplan
  • Richtlinien- und Prozessdokumentation
  • Systemsbeschreibung nach C5
  • Begleitung der Umsetzung
03

Penetrationstest & Audit-Vorbereitung

C5 fordert im Bereich AUD regelmäßige Penetrationstests und Vulnerability Assessments. Unsere OSCP-zertifizierten Penetrationstester führen die geforderten Tests durch und erstellen prüfungskonforme Berichte, die direkt als C5-Nachweismittel verwendet werden können.

  • Penetrationstest nach C5-AUD-Anforderungen
  • Vulnerability Assessment
  • Prüfkonforme Dokumentation
  • Pre-Audit-Review vor dem Testat
„C5 ist kein bürokratisches Audit-Projekt, sondern eine Chance: Wer alle 121 Kriterien ernsthaft umsetzt, hat eine Cloud-Infrastruktur, die wirklich sicher ist - nicht nur auf dem Papier. Die Kombination aus ISO-27001-Methodik und cloud-spezifischen C5-Anforderungen ist dabei das effektivste Vorgehen, das wir kennen.“

Oskar Braun

ISO/IEC 27001 Lead Auditor (IRCA-zertifiziert) · AWARE7 GmbH

Warum AWARE7 für C5-Compliance

Was uns von anderen Anbietern unterscheidet

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BSI

BSI · Allianz für Cyber-Sicherheit

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Häufige Fragen zum BSI C5

Antworten auf die häufigsten Fragen rund um den Cloud Computing Compliance Criteria Catalogue und seine Anforderungen an Cloud-Anbieter und Cloud-Nutzer.

Der Cloud Computing Compliance Criteria Catalogue (C5) ist ein vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) entwickelter Prüfstandard für Cloud-Dienste. C5 definiert Mindestanforderungen an die Informationssicherheit von Cloud-Anbietern und schafft Transparenz über deren Sicherheitsniveau. Die aktuelle Version C5:2020 umfasst 121 Kriterien in 17 Anforderungsbereichen und adressiert sowohl technische als auch organisatorische Sicherheitsaspekte. Ein C5-Testat ermöglicht es Cloud-Nutzern, die Sicherheit eines Anbieters auf Basis unabhängig geprüfter Nachweise zu beurteilen, ohne eigene aufwändige Prüfungen durchführen zu müssen.
Ein C5-Testat Typ 1 bestätigt, dass die vom Cloud-Anbieter beschriebenen Sicherheitskontrollen zum Prüfzeitpunkt angemessen gestaltet sind (Design-Prüfung). Der Prüfer bewertet, ob die vorhandenen Kontrollen grundsätzlich geeignet sind, die C5-Anforderungen zu erfüllen. Ein Typ-1-Testat gibt keine Auskunft darüber, ob die Kontrollen im Betrieb tatsächlich wirksam gelebt werden. Ein C5-Testat Typ 2 prüft zusätzlich die operative Wirksamkeit der Sicherheitskontrollen über einen definierten Beobachtungszeitraum von typischerweise 6 bis 12 Monaten. Typ 2 ist deutlich aussagekräftiger und wird von Bundesbehörden sowie im Rahmen des DigiG bevorzugt bzw. gefordert. Für die meisten behördlichen und regulatorischen Anforderungen reicht Typ 1 als Einstieg, langfristig ist Typ 2 anzustreben.
C5 ist seit 2020 für Cloud-Anbieter, die Dienste für deutsche Bundesbehörden erbringen, faktisch verpflichtend - die Bundesbehörden verlangen entsprechende Nachweise vor der Cloud-Nutzung. Durch das Digitalisierungsgesetz im Gesundheitswesen (DigiG) wurde C5 mit §393 SGB V ab Juli 2025 auch für Cloud-Dienste im Gesundheitswesen gesetzlich verankert: Krankenkassen, Kliniken und andere Leistungserbringer dürfen Sozialdaten nur noch in Clouds verarbeiten, deren Anbieter ein gültiges C5-Testat vorweisen. Die BaFin erwartet C5 von Cloud-Anbietern im Finanzsektor im Rahmen der BAIT/VAIT-Anforderungen. KRITIS-Betreiber sollten C5 im Kontext ihrer gesetzlichen Sorgfaltspflichten berücksichtigen.
C5:2020 gliedert seine 121 Kriterien in 17 Anforderungsbereiche: (1) Organisationssicherheit (OIS), (2) Sicherheitsrichtlinien (SP), (3) Asset Management (AM), (4) Physische Sicherheit (PS), (5) Operative Sicherheit (OS), (6) Identitäts- und Zugriffsmanagement (IDM), (7) Verschlüsselung und Schlüsselmanagement (CRY), (8) Kommunikationssicherheit (CS), (9) Portabilität und Interoperabilität (PI), (10) Verfügbarkeit (SOS), (11) Vorfallmanagement (IR), (12) Beschaffung, Entwicklung und Wartung (DEV), (13) Compliance und Datenschutz (COM), (14) Änderungsmanagement (CHA), (15) Informationssicherheitsrisikomanagement (RMG), (16) Auditmanagement (AUD), (17) Lieferantenbeziehungen (SSO). Jeder Bereich enthält konkrete, prüfbare Anforderungen mit zugehörigen Nachweismitteln.
C5 und ISO 27001 überschneiden sich inhaltlich erheblich - ein bestehendes ISO-27001-Zertifikat bildet eine sehr gute Basis für ein C5-Testat und reduziert den zusätzlichen Aufwand erheblich. C5 ist jedoch cloud-spezifischer und konkretisiert viele ISO-27001-Anforderungen für den Cloud-Kontext: Mandantentrennung, Transparenzanforderungen gegenüber Kunden, Portabilität und spezifische Datenschutzanforderungen nach DSGVO sind Themen, die C5 deutlich detaillierter adressiert. ISO 27001 bietet den allgemeinen ISMS-Rahmen; C5 liefert den cloud-spezifischen Anforderungskatalog. In der Praxis wird eine kombinierte Prüfung empfohlen, um Synergien zu nutzen. Wer ein ISO-27001-Zertifikat und ein C5-Testat kombiniert, demonstriert ein umfassendes Sicherheitsniveau.
Eine Besonderheit von C5 sind die umfangreichen Transparenzanforderungen: Cloud-Anbieter müssen im Testat eine Systemsbeschreibung veröffentlichen, die Auskunft über Subunternehmer und deren Sicherheitsniveau, Datenspeicherorte und -verarbeitung (insbesondere außerhalb des EWR), anwendbare Rechtssysteme und mögliche Behördenzugriffe sowie die Architektur der Cloud-Umgebung gibt. Diese "Umfeldinformationen" (Environment Information) erlauben Cloud-Nutzern eine informierte Risikoabwägung - besonders relevant bei der Frage nach US-Cloud-Anbietern und dem Cloud Act. Für Anbieter bedeutet das: vollständige Transparenz über alle Subdienstleister, die sicherheitsrelevante Dienste erbringen.
Ein C5-Testat wird von einer unabhängigen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft auf Basis des internationalen Prüfstandards ISAE 3000 (revised) bzw. des deutschen Äquivalents IDW PS 860 durchgeführt. Der Prüfer bewertet alle 121 C5-Kriterien in vier Phasen: Zunächst erstellt der Cloud-Anbieter eine detaillierte Systembeschreibung mit Architektur, Kontrollen und Scope-Abgrenzung. Dann plant der Prüfer die Prüfungshandlungen und legt bei Typ 2 den Beobachtungszeitraum fest (6-12 Monate). In der Durchführungsphase prüft er durch Dokumentenanalyse, Interviews, Beobachtungen und Stichproben. Abschließend erstellt er den Testatbericht im SOC-2-Format mit Prüfungsurteil und Feststellungen je Kriterium. Der Testatbericht bietet Cloud-Nutzern eine belastbare Grundlage für ihre eigene Risikobeurteilung. Kosten bewegen sich je nach Scope zwischen 80.000 und 250.000 Euro für ein Typ-2-Testat.
ISAE 3000 (revised) - International Standard on Assurance Engagements - ist der vom IAASB (International Auditing and Assurance Standards Board) entwickelte internationale Prüfstandard für Attestierungsaufträge außerhalb der klassischen Abschlussprüfung. C5-Testierungen basieren auf diesem Standard (bzw. dem deutschen Äquivalent IDW PS 860), weil er ein einheitliches Rahmenwerk für Qualität, Unabhängigkeit und Berichterstattung schafft. ISAE 3000 unterscheidet zwischen Reasonable Assurance (hinreichende Sicherheit, höchstes Prüfniveau - erforderlich für Typ 2) und Limited Assurance (begrenzte Sicherheit - kann für Typ 1 ausreichen). Der Standard regelt Anforderungen an den Prüfer (Unabhängigkeit, Fachkompetenz), Art der Prüfungshandlungen (Inspektionen, Beobachtungen, Befragungen, Nachberechnungen) und das Format des Prüfberichts. Da ISAE 3000 auch die Grundlage für SOC-2-Berichte nach AICPA bildet, ermöglicht er kombinierte C5/SOC-2-Prüfungen mit erheblichen Synergien.
Das Krankenhausinformationssystem (KIS) und alle Cloud-Dienste, in denen Sozialdaten von gesetzlich Versicherten verarbeitet werden, müssen ab dem 1. Juli 2025 von Anbietern mit gültigem C5-Testat bezogen werden. Das betrifft praktisch alle Cloud-Services in der Patientenversorgung: elektronische Patientenakten-Plattformen, Telematikinfrastruktur-Konnektoren, Laborinformationssysteme in der Cloud, Radiologie-PACS-Lösungen und Abrechnungssysteme. Krankenhäuser und andere Leistungserbringer tragen die Verantwortung, nur C5-testierte Anbieter einzusetzen und dies nachweisen zu können. Anbieter ohne Testat verlieren de facto ihre Marktzulassung im deutschen Gesundheitsmarkt. Die KBV und GKV-Spitzenverband haben entsprechende Anforderungen in ihre Vertragsstrukturen integriert.
Ja - C5 und SOC 2 Type II (der amerikanische Pendant-Standard) sind inhaltlich gut kompatibel und werden häufig kombiniert geprüft. Viele internationale Cloud-Anbieter streben beide Attestierungen an: SOC 2 für den US-Markt und C5 für Deutschland bzw. Europa. Das AICPA und das BSI haben eine Mapping-Tabelle veröffentlicht, die die Überschneidungen zwischen Trust Service Criteria (SOC 2) und C5-Kriterien dokumentiert. Bei einer kombinierten Prüfung können signifikante Effizienzgewinne erzielt werden, da viele Kontrollen und Nachweismittel für beide Standards genutzt werden. Für einen internationalen Cloud-Anbieter mit deutschen Kunden aus regulierten Branchen ist die Kombination C5 + ISO 27001 + SOC 2 die empfehlenswerte Attestierungsstrategie.
Das BSI hat Ende 2025 angekündigt, eine aktualisierte Version des C5-Katalogs im ersten Quartal 2026 zu veröffentlichen. C5:2025 soll den Katalog an aktuelle Entwicklungen anpassen - erwartet werden unter anderem verstärkte Anforderungen an Supply-Chain-Security, KI-spezifische Cloud-Dienste und Zero-Trust-Architekturen sowie eine engere Verzahnung mit der EU-Cybersicherheitszertifizierung (EUCS). Bis zur Veröffentlichung bleibt C5:2020 der maßgebliche Standard. Unternehmen, die jetzt mit der C5-Vorbereitung beginnen, sind gut beraten: Die bestehenden 121 Kriterien werden voraussichtlich erweitert, nicht grundlegend verändert. Eine solide C5:2020-Basis erleichtert den Übergang auf die neue Version erheblich.
AWARE7 unterstützt Cloud-Anbieter und Cloud-Nutzer auf dem gesamten C5-Weg: Für Cloud-Anbieter führen wir zunächst ein C5 Readiness Assessment durch - einen strukturierten Abgleich der vorhandenen Sicherheitskontrollen gegen alle 121 C5-Kriterien mit klarer Gap-Darstellung und priorisiertem Maßnahmenplan. Wir unterstützen beim Aufbau fehlender Kontrollen, der Erstellung der erforderlichen Dokumentation und der Systemsbeschreibung, bis zur Readiness-Prüfung kurz vor dem eigentlichen Testat. Als Offensive-Security-Unternehmen übernehmen wir zusätzlich die C5-geforderten Penetrationstests und Vulnerability Assessments. Für Cloud-Nutzer aus regulierten Branchen (Gesundheitswesen, Finanz) prüfen wir, ob bestehende Anbieter-Testate die eigenen regulatorischen Anforderungen abdecken.

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