Finanzaufsicht | Compliance
BaFin-Compliance:
BAIT, MaRisk und DORA
Banken und Finanzinstitute unterliegen den strengsten IT-Sicherheitsanforderungen in Deutschland: BAIT, MaRisk und seit Januar 2025 DORA definieren verbindliche Standards für IT-Governance, Informationssicherheit und digitale Betriebsstabilität. BaFin-Prüfungen nach §44 KWG können jederzeit angeordnet werden.
Zuletzt aktualisiert: März 2026
Überblick
BaFin-Regulatorik im Überblick: Was für wen gilt
Die BaFin hat mehrere IT-spezifische Rundschreiben herausgegeben, die für unterschiedliche Institutstypen gelten. Seit Januar 2025 hat DORA den Regulierungsrahmen grundlegend verändert.
| Regelwerk | Anwendungsbereich | Status (Stand 2025) |
|---|---|---|
| BAIT Bankaufsichtliche Anforderungen an die IT | Kreditinstitute nach KWG | Weiterhin gültig (neben DORA) |
| MaRisk Mindestanforderungen an das Risikomanagement | Kreditinstitute nach KWG | Weiterhin gültig (IT-Abschnitte ergänzt durch DORA) |
| DORA Digital Operational Resilience Act (EU 2022/2554) | Breites Finanzinstituts-Spektrum (direkt anwendbar) | In Kraft seit 17.01.2025 - Vorrang als EU-Verordnung |
| VAIT Versicherungsaufsichtliche Anforderungen an die IT | (ehemals Versicherungsunternehmen) | Aufgehoben seit 17.01.2025 - durch DORA ersetzt |
| KAIT Anforderungen für Kapitalverwaltungsgesellschaften | (ehemals Kapitalverwaltungsgesellschaften) | Aufgehoben seit 17.01.2025 - durch DORA ersetzt |
| ZAIT Zahlungsdiensteaufsichtliche Anforderungen an die IT | (ehemals Zahlungsdienstleister) | Aufgehoben seit 17.01.2025 - durch DORA ersetzt |
Transition
Was nach DORA gilt: Die neue Rechtslage seit Januar 2025
Mit Wirkung zum 17. Januar 2025 gilt DORA (Digital Operational Resilience Act, EU 2022/2554) unmittelbar für einen breiten Kreis von Finanzinstituten. Als EU-Verordnung ist DORA direkt anwendbar - ohne nationalen Umsetzungsakt.
DORA hat drei der bisherigen BaFin-IT-Rundschreiben vollständig aufgehoben: VAIT (Versicherungen), KAIT (Kapitalverwaltungsgesellschaften) und ZAIT (Zahlungsdienstleister) gelten nicht mehr. Für Kreditinstitute besteht BAIT neben DORA fort, verliert aber praktische Bedeutung, wo DORA dieselben Anforderungen direkt regelt.
Mehr zu den konkreten DORA-Anforderungen, dem Anwendungsbereich und dem IKT-Risikomanagement-Framework finden Sie auf unserer DORA-Themenseite.
DORA-Kernpflichten im Überblick
§44 KWG
BaFin-IT-Prüfungen: Was geprüft wird
BaFin-Sonderprüfungen nach §44 KWG können jederzeit angeordnet werden. Die IT-Prüfungsschwerpunkte sind klar definiert - eine strukturierte Vorbereitung ist möglich und empfehlenswert.
IT-Governance
- IT-Strategie und Dokumentation (BAIT AT 1)
- IT-Organisationsstrukturen und Verantwortlichkeiten
- IT-Berichterstattung an Leitungsorgane
- IT-Budgetsteuerung und Ressourcenplanung
Informationsrisikomanagement
- Vollständiges Risikoregister aller IT-Systeme
- Risikoklassifizierung nach Kritikalität
- Regelmäßige Risikobewertung und -aktualisierung
- Risikoberichte an Vorstand und Aufsichtsrat
Informationssicherheitsmanagement
- ISMS-Dokumentation und Richtlinien
- Regelmäßige Penetrationstests (BAIT AT 7.3)
- Schwachstellenscans und Patch-Management
- Security-Awareness-Schulungen
Auslagerungsmanagement
- Vollständiges Auslagerungsregister (§25b KWG)
- Risikoklassifizierung aller IT-Auslagerungen
- Vertragliche Mindestanforderungen (Exit, Audit, SLA)
- Laufendes Auslagerungscontrolling
Notfall- und Business-Continuity
- Notfallkonzept für kritische IT-Systeme
- Regelmäßige BCP/DR-Tests und -Dokumentation
- Recovery Time Objectives (RTO) und -Objectives (RPO)
- Kommunikationspläne bei IT-Störungen
Berechtigungsmanagement
- Rollenbasierte Zugriffskontrolle (RBAC)
- Privileged Access Management (PAM)
- Regelmäßige Berechtigungsreviews
- Lückenlose Protokollierung privilegierter Zugriffe
Bedrohungslage
Cyberbedrohungen im Finanzsektor: ENISA-Daten
Der Finanzsektor ist das bevorzugte Ziel von Cyberkriminellen weltweit. Laut ENISA Threat Landscape for the Finance Sector 2024 wurden in der EU 488 signifikante Sicherheitsvorfälle im Finanzbereich dokumentiert - mit deutlich steigender Tendenz.
Die BaFin-Meldepflichten erfassen nur einen Bruchteil der tatsächlichen Vorfälle - die Dunkelziffer ist erheblich. Finanzinstitute sind nicht nur attraktive Ziele wegen des direkten finanziellen Schadens, sondern auch wegen der systemischen Risiken: Ein erfolgreicher Angriff auf eine große Bank kann das gesamte Finanzsystem destabilisieren.
DORA hat die Meldepflichten und Reaktionszeiten deshalb erheblich verschärft - 4-Stunden-Frühwarnungen und 24-Stunden-Erstmeldungen sind die neue Realität für alle DORA-pflichtige Institute.
Finanzsektor-Cybersicherheit in Zahlen
„BaFin-IT-Prüfungen sind keine Überraschung - die Prüfungsschwerpunkte sind bekannt. Was ich in der Praxis immer wieder sehe: Institute, die Penetrationstests und Dokumentationsreviews regelmäßig durchführen, bestehen diese Prüfungen problemlos. Der Aufwand für kontinuierliche Compliance ist ein Bruchteil des Aufwands für eine reaktive Krisenbereinigung.“
Oskar Braun
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Häufige Fragen zur BaFin-Compliance
Antworten auf die häufigsten Fragen zu BAIT, MaRisk, DORA-Transition und BaFin-IT-Prüfungen für Finanzinstitute.
Was ist BAIT und gilt es noch?
Was ist MaRisk und wie hängt es mit IT-Sicherheit zusammen?
Welche BaFin-Rundschreiben betreffen IT-Sicherheit?
Was hat sich durch DORA an BAIT/VAIT/KAIT/ZAIT geändert?
Was prüft die BaFin bei einer §44 KWG Prüfung?
Wie bereite ich mich auf eine BaFin-IT-Prüfung vor?
Brauche ich BAIT oder DORA?
Wie unterstützt AWARE7 bei BaFin-Compliance?
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