NIS-2 Schulung für Geschäftsführer
Ihre gesetzliche Pflichtschulung nach §38 BSIG — kompakt in 4 Stunden. Basierend auf der offiziellen BSI-Handreichung. Kein technisches Vorwissen nötig.
Nächster Termin: 10. Juni 2026 · Plätze verfügbar
Geschäftsführer haften persönlich bei Pflichtverletzung
In Deutschland durch NIS-2 reguliert
Inhalte nach offizieller BSI-Empfehlung
Warum diese NIS-2 Schulung Pflicht ist
Das NIS-2-Umsetzungsgesetz (BSIG-E) verpflichtet Geschäftsleitungen wichtiger und besonders wichtiger Einrichtungen nicht nur zur Umsetzung und Überwachung von Risikomanagementmaßnahmen (§38 Abs. 1), sondern auch zur regelmäßigen Teilnahme an Schulungen (§38 Abs. 3 BSIG-E). Die Schulungspflicht ist keine Option — sie ist gesetzliche Vorschrift.
§38 Abs. 3 BSIG-E definiert drei konkrete Kompetenzbereiche, die eine Geschäftsleitungsschulung abdecken muss:
Risikoerkennung
Erkennung und Bewertung von Cybersicherheitsrisiken — auf strategischer, nicht technischer Ebene
Risikomanagement
Kenntnis technisch-organisatorischer Risikomanagementpraktiken und der 10 Mindestmaßnahmen nach §30 BSIG-E
Auswirkungsbeurteilung
Beurteilung der Auswirkungen von Risiken und Maßnahmen auf die erbrachten Dienste der Einrichtung
Technisches Detailwissen ist nicht erforderlich — wohl aber die Fähigkeit, fundierte strategische Entscheidungen zur Cyber- und Informationssicherheit zu treffen. Das BSI empfiehlt in seiner Handreichung vom 30.09.2025, dass eine Schulung alle drei Bereiche adressiert — ein Fokus nur auf Risikomanagementmaßnahmen würde nicht als ausreichend bewertet.
Persönliche Haftung der Geschäftsleitung
§38 Abs. 1 BSIG-E verpflichtet die Geschäftsleitung, Risikomanagementmaßnahmen nach §30 umzusetzen und zu überwachen. §38 Abs. 2 regelt die Haftung: Geschäftsleitungen haften persönlich für schuldhaft verursachte Schäden nach den auf die Rechtsform anwendbaren Regeln des Gesellschaftsrechts. Bei Aufsichtsmaßnahmen des BSI nach §§61, 62 BSIG-E wird auch die Einhaltung der Schulungspflicht geprüft. Bußgelder: bis zu 10 Mio. Euro oder 2% des weltweiten Jahresumsatzes.
Praxis statt Theorie — Ihre Referenten sind Pentester
Diese Schulung wird von AWARE7 GmbH — einem der führenden deutschen Cybersecurity-Beratungsunternehmen — in Kooperation mit der isits AG (International School of IT Security, 20+ Jahre Weiterbildungspartner) durchgeführt.
Was das für Sie bedeutet: Ihre Referenten sind keine reinen Juristen oder Theoretiker. Sie führen Penetrationstests, ISMS-Audits und Incident-Response-Einsätze in der Praxis durch. Die Beispiele und Szenarien in der Schulung stammen aus echten Projekten — anonymisiert, aber real.
Ihr Mehrwert
- Schulungspflicht nach §38 Abs. 3 BSIG-E erfüllen — mit Dokumentation gemäß §61/§62 BSIG-E
- Alle drei BSI-Kompetenzbereiche — Risikoerkennung, Risikomanagement und Auswirkungsbeurteilung
- 10 Maßnahmen nach §30 Abs. 2 BSIG-E — mit BSI-Leitfragen zur Selbstüberprüfung
- Haftungsrisiken minimieren — belastbare Dokumentation gegenüber Aufsichtsbehörden (§§61, 62 BSIG-E)
- Keine Prüfung erforderlich — weder gesetzlich noch durch das BSI verpflichtend vorgesehen
- Praxis-Perspektive — Referenten mit Erfahrung aus echten Pentests und ISMS-Audits
- SOLL-Inhalte des BSI vollständig abgedeckt — plus ergänzende KANN-Inhalte mit Szenarien und Fallstudien
10 Risikomanagementmaßnahmen nach §30 Abs. 2 BSIG-E
Die BSI-Handreichung definiert zu jeder der zehn gesetzlichen Mindestmaßnahmen konkrete Leitfragen, die Geschäftsleitungen beantworten können müssen. Unsere Schulung vermittelt alle zehn Maßnahmen auf Management-Ebene:
Risikoanalyse
Konzepte für Risikoanalyse und Sicherheit für Informationssysteme
Incident Response
Bewältigung von Sicherheitsvorfällen
Business Continuity
Backup, Wiederherstellung, Krisenmanagement
Lieferkettensicherheit
Sicherheit in der Lieferkette und bei Dienstleistern
Sichere IT-Beschaffung
Sicherheitsmaßnahmen bei Erwerb, Entwicklung und Wartung
Wirksamkeitsbewertung
Bewertung der Wirksamkeit von Risikomanagementmaßnahmen
Cyberhygiene & Schulungen
Grundlegende Verfahren und Schulungen für Mitarbeitende
Kryptografie
Einsatz von Kryptografie und Verschlüsselung
Personalsicherheit
Sicherheit des Personals, Zugriffskontrolle und Asset-Management
MFA & sichere Kommunikation
Multi-Faktor-Authentifizierung und gesicherte Notfallkommunikation
In Kooperation mit der isits AG
Die isits AG — International School of IT Security ist seit über 20 Jahren Deutschlands führendes Aus- und Weiterbildungszentrum für Cybersecurity mit Sitz in Bochum. Durch die Kooperation verbinden wir die Praxis-Expertise von AWARE7 mit der bewährten Schulungsinfrastruktur und Zertifizierungskompetenz der isits AG.
Lehrplan
Rechtlicher Rahmen & NIS-2-Richtlinie
~60 Minuten
- ›Überblick über Ziele, Anwendungsbereich und Geltungsbereich der NIS-2-Richtlinie (SOLL)
- ›Nationale Umsetzung: NIS2UmsuCG und novelliertes BSIG-E
- ›Umsetzungs-, Überwachungs- und Schulungspflicht der Geschäftsleitung (§38 Abs. 1–3 BSIG-E)
- ›Persönliche Haftung nach gesellschaftsrechtlichen Regeln (§38 Abs. 2 BSIG-E)
- ›Melde-, Unterrichtungs- und Registrierungspflichten inkl. dreistufigem Melderegime
- ›Dokumentationspflicht und Nachweisführung (§§61, 62 BSIG-E)
Risikomanagement & Standards
~90 Minuten
- ›Risikoanalyse: Identifikation, Bewertung und Überwachung von Cybersicherheitsrisiken (SOLL)
- ›10 Mindestmaßnahmen nach §30 Abs. 2 BSIG-E — Bedeutung und Auswirkungen auf Management-Ebene
- ›Risikobehandlungsstrategien: Vermeidung, Minderung, Übertragung, Akzeptanz
- ›Incident-Response, Business Continuity und Lieferkettensicherheit
- ›Überblick über Standards und Best Practices (ISO 27001, BSI IT-Grundschutz)
- ›Sektor- und einrichtungsspezifische Anforderungen und Bedrohungsszenarien (KANN)
Praxis & Selbstüberprüfung
~90 Minuten
- ›BSI-Leitfragen: 10 strukturierte Fragen zu den Risikomanagementmaßnahmen
- ›Szenarien, Übungen und Fallstudien aus echten Bedrohungslagen (KANN)
- ›Beurteilung der Auswirkungen von Risiken und Maßnahmen auf erbrachte Dienste (SOLL)
- ›Zusammenfassung, Handlungsempfehlungen und nächste Schritte
- ›Ausstellung der Schulungsdokumentation nach §38 Abs. 3 i.V.m. §§61, 62 BSIG-E
Zielgruppe & Voraussetzungen
Im Sinne des NIS-2-Umsetzungsgesetzes ist „Geschäftsleitung" jede natürliche Person, die nach Gesetz, Satzung oder Gesellschaftsvertrag zur Führung der Geschäfte und zur Vertretung einer besonders wichtigen oder wichtigen Einrichtung berufen ist (BT-Drs. 21/1501). Das BSI empfiehlt darüber hinaus, die Schulung auch auf quasi-äquivalente Positionen auszuweiten:
- Geschäftsführer und Vorstände — gesetzlich verpflichtet nach §38 Abs. 3 BSIG-E
- C-Level-Entscheider — COO, CFO, CTO und weitere Mitglieder der obersten Leitung
- Personen in quasi-äquivalenten Positionen — die der Geschäftsleitung zuarbeiten oder sie vertreten
- Compliance- und Risikomanagement-Verantwortliche — die die Geschäftsleitung in NIS-2-Fragen beraten
Hinweis: Leiterinnen und Leiter von Einrichtungen der Bundesverwaltung nach §29 BSIG-E gelten nicht als Geschäftsleitung im Sinne dieses Gesetzes. Für diese gelten abweichende Regelungen nach §43 Abs. 2 BSIG-E.
Voraussetzungen: Keine technischen Vorkenntnisse erforderlich. Die Geschäftsleitung muss nicht so versiert sein wie die IT-Verantwortlichen — sie muss aber Cybersicherheitsrisiken sinnvoll einschätzen und entsprechende Maßnahmen treffen können.
Zertifizierung & Prüfung
Nach Abschluss der Schulung erhalten Sie eine aussagekräftige Dokumentation, die gemäß BSI-Handreichung mindestens folgendes enthält:
- Informationen zum Schulungsteilnehmenden (Name, Funktion)
- Dauer der Schulung
- Behandelte Inhalte gemäß §38 Abs. 3 BSIG-E und der offiziellen BSI-Handreichung
- Durchführung durch AWARE7 GmbH in Kooperation mit der isits AG
Diese Dokumentation ist nach §61 Abs. 1 i.V.m. §62 BSIG-E intern aufzubewahren und auf Verlangen den zuständigen Behörden bzw. „unabhängigen Stellen" vorzulegen. Bei Aufsichtsmaßnahmen des BSI wird die Einhaltung der Schulungspflicht geprüft.
Wichtig: Eine Prüfung der Schulungsteilnehmenden, um „ausreichende Kenntnisse und Fähigkeiten" zu belegen, ist weder gesetzlich noch durch das BSI verpflichtend vorgesehen. Der Schulungsnachweis selbst ist die geforderte Dokumentation.
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Häufige Fragen
Wer muss an der NIS-2-Schulung teilnehmen?
Ist mein Unternehmen von NIS-2 betroffen?
Wie oft muss die Geschäftsleitung geschult werden?
Reicht eine allgemeine Security-Awareness-Schulung aus?
Brauche ich technisches Vorwissen?
Was kostet die Schulung?
Erhalte ich einen Nachweis für die Schulungspflicht?
Was passiert, wenn ich mich nicht schulen lasse?
Wie läuft die Online-Schulung technisch ab?
Was unterscheidet diese Schulung von anderen NIS-2-Seminaren?
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