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Compliance & Recht Glossar

NIS2 (NIS-2-Richtlinie)

EU-Richtlinie (2022/2555) zur Stärkung der Cybersicherheit. Betrifft in Deutschland ca. 30.000 Unternehmen aus 18 Sektoren ab 50 Mitarbeitenden oder 10 Mio. EUR Umsatz. Bußgelder bis 10 Mio. EUR.

Die NIS-2-Richtlinie (Network and Information Security Directive 2, EU 2022/2555) ist die zweite Generation der EU-Gesetzgebung zur Netzwerk- und Informationssicherheit. Sie wurde am 16. Januar 2023 im EU-Amtsblatt veröffentlicht und musste bis Oktober 2024 in nationales Recht umgesetzt werden. In Deutschland erfolgte dies durch das NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz (NIS2UmsG). Im Vergleich zur Vorgängerrichtlinie NIS-1 (2016) erweitert NIS-2 den Geltungsbereich von rund 4.500 auf ca. 29.500 betroffene Unternehmen in Deutschland - ein Anstieg um das Sechsfache.

Was ist NIS-2?

NIS-2 verfolgt drei zentrale Ziele:

  1. Einheitliches Cybersicherheitsniveau in der EU durch verbindliche Mindeststandards
  2. Harmonisierung der Anforderungen zwischen Mitgliedsstaaten für gleiche Wettbewerbsbedingungen
  3. Verbesserte Zusammenarbeit bei grenzüberschreitenden Sicherheitsvorfällen

Wen betrifft NIS-2?

NIS-2 unterscheidet zwischen wesentlichen Einrichtungen (Anlage I, 9 Sektoren mit hoher Kritikalität) und wichtigen Einrichtungen (Anlage II, 9 weitere Sektoren). Betroffen sind Unternehmen ab 50 Mitarbeitenden oder 10 Mio. EUR Jahresumsatz in den folgenden 18 Sektoren:

Wesentliche Einrichtungen (Anlage I)Wichtige Einrichtungen (Anlage II)
Energie (Strom, Gas, Öl, Fernwärme)Post- und Kurierdienste
Verkehr (Luft, Schiene, Wasser, Straße)Abfallbewirtschaftung
Bankwesen und FinanzmarktinfrastrukturenChemische Industrie
GesundheitswesenLebensmittelproduktion und -vertrieb
Trinkwasser- und AbwasserversorgungVerarbeitendes Gewerbe (Medizinprodukte, Kfz, Maschinenbau)
Digitale Infrastruktur (DNS, Cloud, Rechenzentren)Digitale Dienste (Marktplätze, Suchmaschinen)
IKT-Dienstleistungsmanagement (B2B)Forschung
Öffentliche Verwaltung-
Weltraum-

Ausnahme: Bestimmte Dienste (DNS, TLD-Registries, Vertrauensdienste) fallen unabhängig von der Unternehmensgröße unter NIS-2.

Die 10 Mindestmaßnahmen nach Art. 21

Artikel 21 der NIS-2-Richtlinie definiert zehn verbindliche Risikomanagementmaßnahmen:

  1. Risikoanalyse und Sicherheitskonzepte - Systematisches Risikomanagement
  2. Bewältigung von Sicherheitsvorfällen - Incident-Response-Prozesse
  3. Business Continuity und Krisenmanagement - Backup, Disaster Recovery
  4. Sicherheit der Lieferkette - Bewertung von Dienstleistern und Partnern
  5. Sicherheit bei Erwerb, Entwicklung und Wartung - Secure Development
  6. Bewertung der Wirksamkeit - Regelmäßige Wirksamkeitsprüfung der Maßnahmen
  7. Cyberhygiene und Schulungen - Awareness-Training für alle Mitarbeitenden
  8. Kryptographie - Verschlüsselungskonzept
  9. Personalsicherheit und Zugangskontrollen - Least Privilege, Asset Management
  10. Multi-Faktor-Authentifizierung (MFA) - Für kritische Systeme und Zugänge

Meldepflichten

NIS-2 führt ein dreistufiges Meldesystem für erhebliche Sicherheitsvorfälle ein. Meldungen gehen an das BSI (Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik):

  • 24 Stunden: Frühwarnung - Verdacht auf Art des Vorfalls, mögliche grenzüberschreitende Auswirkungen
  • 72 Stunden: Vollständige Meldung - Bewertung des Vorfalls, Kompromittierungsindikatoren (IoCs), Gegenmaßnahmen
  • 1 Monat: Abschlussbericht - Ursachenanalyse, umgesetzte Abhilfemaßnahmen

Wesentliche Einrichtungen müssen zusätzlich die von einem erheblichen Vorfall betroffenen Empfänger ihrer Dienste informieren.

Bußgelder und persönliche Haftung

EinrichtungstypMaximales Bußgeld
Wesentliche Einrichtungen10 Mio. EUR oder 2 % des weltweiten Jahresumsatzes
Wichtige Einrichtungen7 Mio. EUR oder 1,4 % des weltweiten Jahresumsatzes

Besonders bedeutsam ist die persönliche Haftung der Geschäftsleitung: Das BSI kann bei wesentlichen Einrichtungen Anordnungen erteilen und Führungskräfte im Extremfall temporär von der Leitungsfunktion ausschließen. Die Geschäftsleitung haftet persönlich für Schäden aus Compliance-Verstößen.

NIS-2 und ISO 27001

Ein zertifiziertes ISMS nach ISO 27001 erfüllt die meisten technischen und organisatorischen NIS-2-Anforderungen und wird von den Behörden als Compliance-Nachweis akzeptiert. Die Kombination aus ISO-27001-Zertifizierung und NIS-2-spezifischen Ergänzungen (BSI-Registrierung, Meldeprozesse, MFA-Konzept) ist der effizienteste Weg zur nachhaltigen NIS-2-Compliance.

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