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Compliance & Recht Glossar

DORA (Digital Operational Resilience Act)

EU-Verordnung (2022/2554) für die digitale operationale Resilienz im Finanzsektor. Seit 17. Januar 2025 verbindlich für 20 Kategorien von Finanzunternehmen. Regelt IKT-Risikomanagement, Vorfallsmeldung und Resilienztesting.

Der Digital Operational Resilience Act (DORA) - EU-Verordnung 2022/2554 - ist seit dem 17. Januar 2025 in allen EU-Mitgliedsstaaten unmittelbar verbindlich. Anders als eine Richtlinie muss DORA nicht in nationales Recht umgesetzt werden, sondern gilt direkt. DORA ist die erste sektorspezifische EU-Verordnung, die explizit und umfassend IKT-Risiken im Finanzsektor reguliert. Im Verhältnis zu NIS-2 gilt DORA als Lex specialis - im Finanzsektor hat DORA Vorrang.

Was ist DORA?

DORA adressiert eine zentrale Schwachstelle: Finanzinstitutionen sind stark von IKT-Systemen und Drittanbietern abhängig, aber die regulatorischen Anforderungen an diese digitale Resilienz waren bislang fragmentiert. DORA schafft einen einheitlichen Rahmen für:

  • IKT-Risikomanagement - vollständiger Lebenszyklus, von Identifikation bis Recovery
  • IKT-Vorfallsmeldung - harmonisiertes Meldesystem an Finanzaufsichtsbehörden
  • Resilienztesting - regelmäßige Tests, für bedeutende Institute TLPT (Threat-Led Penetration Testing)
  • IKT-Drittparteienmanagement - Steuerung von Cloud-Anbietern, Rechenzentren und kritischen Lieferanten
  • Informationsaustausch - freiwillige Weitergabe von Threat Intelligence im Finanzsektor

Die 5 DORA-Säulen

SäuleArtikelKerninhalt
1. IKT-RisikomanagementArt. 5-16Governance, Rahmenwerk, Strategie, Schutz, Erkennung, Reaktion, Wiederherstellung
2. IKT-VorfallsmeldungArt. 17-23Klassifizierung, Meldepflichten (4h/72h/1M), Berichterstattung
3. ResilienztestingArt. 24-27Jährliche Tests, TLPT für bedeutende Institute alle 3 Jahre
4. IKT-DrittparteienrisikoArt. 28-44Vertragsanforderungen, IKT-Drittparteienregister, Aufsicht kritischer Anbieter
5. InformationsaustauschArt. 45Freiwillige Weitergabe von Cyber-Threat-Intelligence

Betroffene Unternehmen

DORA gilt für 20 Kategorien von Finanzunternehmen:

  • Kreditinstitute (Banken)
  • Zahlungsinstitute und E-Geld-Institute
  • Wertpapierfirmen und Handelsplätze
  • Versicherungsunternehmen und -vermittler
  • Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung
  • Ratingagenturen und Datenbereitstellungsdienstleister
  • Crowdfunding-Dienstleister
  • Kryptowerteadministratoren und -dienstleister
  • IKT-Drittdienstleister (kritische Anbieter unter direkter EU-Aufsicht)

Für kleinere Unternehmen (Kleinstunternehmen, bestimmte Kategorien) gelten vereinfachte Anforderungen nach dem Proportionalitätsprinzip (Art. 4 DORA).

DORA vs. NIS-2: Lex specialis

Im Finanzsektor hat DORA Vorrang vor NIS-2 (Lex-specialis-Prinzip). Unternehmen, die unter beide Regelwerke fallen, müssen primär DORA erfüllen. NIS-2 ergänzt DORA in Bereichen, die DORA nicht abdeckt.

AspektNIS-2DORA
Geltungsbereich18 SektorenFinanzsektor (20 Kategorien)
RechtsformRichtlinie (Umsetzung nötig)Verordnung (direkt gültig)
Meldepflicht24h/72h/1M an BSI4h/72h/1M an BaFin/EBA
TestingNicht spezifiziertTLPT für bedeutende Institute
DrittanbieterLieferkettensicherheitIKT-Drittparteienregister + direkte EU-Aufsicht

Meldepflichten nach DORA

Für bedeutende IKT-bezogene Vorfälle gilt:

  • 4 Stunden: Erstmeldung bei bedeutendem Vorfall (wesentliche Auswirkungen auf Dienste)
  • 72 Stunden: Zwischenbericht mit Bewertung des Vorfalls und Maßnahmen
  • 1 Monat: Abschlussbericht mit Ursachenanalyse und Präventivmaßnahmen

Meldung an die zuständige Finanzaufsichtsbehörde (in Deutschland: BaFin), die wiederum an EBA, ESMA oder EIOPA sowie ggf. an andere Behörden weiterleitet.

IKT-Drittparteienregister (Art. 28)

Alle DORA-verpflichteten Finanzunternehmen müssen ein vollständiges Register ihrer IKT-Drittdienstleister führen und jährlich an die Aufsichtsbehörde melden. Für als kritisch eingestufte IKT-Drittdienstleister (z. B. große Cloud-Anbieter wie AWS, Azure, Google Cloud) gilt eine direkte EU-Aufsicht durch die europäischen Finanzaufsichtsbehörden (EBA, ESMA, EIOPA).

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