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Online Stalking - Erscheinungsformen, Schutz und Tipps! - Kuenstliche Intelligenz und Cybersicherheit
Security Awareness

Online Stalking - Erscheinungsformen, Schutz und Tipps!

Das online Stalking ist im Zuge der steigenden Vernetzung ein Problem für Betroffene. Schutzmaßnahmen kann jeder treffen. Die Polizei informiert!

Chris Wojzechowski Chris Wojzechowski Geschäftsführender Gesellschafter
Aktualisiert: 10. Juli 2024 2 Min. Lesezeit
IT-Grundschutz-Praktiker (TÜV) IT Risk Manager (DGI) § 8a BSIG Prüfverfahrenskompetenz Ausbilderprüfung (IHK)

TL;DR

Cyberstalking ist strafrechtlich relevant, sobald ein Täter Telekommunikationsmittel nutzt, um eine Person wiederholt zu verfolgen, zu bedrohen oder unter missbräuchlicher Verwendung ihrer Daten Waren und Dienstleistungen zu bestellen. Betroffene sollten alle digitalen Spuren reduzieren: Passwörter auf sämtlichen Geräten setzen, nicht mehr genutzte Social-Media-Accounts löschen, die eigene Internetpräsenz regelmäßig per Namenssuche prüfen und für Bereiche wie Online-Dating eine separate E-Mail-Adresse verwenden. Die Polizei Bayern stellt ein öffentliches Infoblatt bereit; der Weiße Ring finanziert zudem das anwaltliche Erstgespräch über einen Beratungsscheck.

Diese Zusammenfassung wurde KI-gestützt erstellt (EU AI Act Art. 52).

Inhaltsverzeichnis (2 Abschnitte)

Das Internet bietet längst nicht nur Vorteile - das online Stalking ist längst zum modernen Weg der Verfolgung und Belästigung einer Person geworden. Der Begriff selber wird inflationär benutzt, bedeutet für viele Menschen jedoch Stress und Unsicherheit. Die Polizei informiert, der weisse Ring unterstützt mit einem Beratungsscheck das rechtsanwaltliche Erstgespräch.

Was ist online Stalking?

Wenn sich jemand über eine andere Person im Internet informiert, dann wird oft bereits, mit einem humoristischen Unterton, behauptet man habe jemanden “online gestalked”. Stalking ist jedoch klar definiert: Ein wiederholtes widerrechtliches Verfolgen, Nachstellen, Bedrohen, Terrorisieren und penetrantes Belästigen einer Person, gegen deren Willen, bis hin zu körperlicher und psychischer Gewalt. Die Herausforderung ist, dass es sich nicht um eine klar abzugrenzende Einzeltat handelt. Oft sind es eine Reihe von Tathandlungen über einen längeren Zeitraum. Strafbare Handlungen sind z.B.

  • Nachrede
  • Verleumdung
  • Sachbeschädigung
  • Nötigung
  • Körperverletzung
  • Nachstellung

Vor allem wenn durch die stalkende Person ein Staftatbestand verwirklicht wird oder eine Gefahrensituation entsteht sollte die Polizei eingeschaltet werden. Vor allem das online Stalking (Cyberstalking) wird ausgelöst durch die Verwendung von Telekommunikation. Das können z.B. sein:

  • Die erfolgte oder versuchte Kontaktaufnahme durch Telekommunikations- oder sonstige Mittel der Kommunikation
  • Bestellung von Waren/Dienstleitungen unter missbräuchlicher Verwendung personenbezogener Daten

Wie schütze ich mich vor Cyberstalking?

Durch die missbräuchliche Verwendung personenbezogener Daten wird es der stalkenden Person möglich Schaden anzurichten. Aus diesem Grund ist der Schutz von Daten besonders wichtig. Folgende Schritte sollte deshalb vor allem im öffentlichen Raum berücksichtigt werden:

  • Von Computern und Programmen ausloggen
  • Kennwortschutz für Smartphone, Computer und Tablet einrichten
  • Passwörter nicht an Dritte weitergegeben und ggbf. Passwörter ändern
  • Online Suche nach dem eigenen Namen - um verleumderische Inhalte aufzuspüren und Quellen zu löschen
  • Privatsphäre Einstellungen überarbeiten, prüfen und anpassen
  • Firewall und Antivirensoftware nutzen
  • Mit Kindern und Familienmitgliedern über Cyberstalking sprechen

Dabei sollten auch aktuelle und verwaiste soziale Netzwerkprofile untersucht werden. Nicht mehr benötigte Accounts sollten grundsätzlich gelöscht werden. Die Polizei in Bayern informiert in einem Infoblatt ebenfalls über das Internet - Stalking. Ein Blick kann angebracht sein. Denn z.B. für das Online Dating wird die Verwendung einer separaten E-Mail-Adresse empfohlen.

Nächster Schritt

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Über den Autor

Chris Wojzechowski
Chris Wojzechowski

Geschäftsführender Gesellschafter

Geschäftsführender Gesellschafter der AWARE7 GmbH mit langjähriger Expertise in Informationssicherheit, Penetrationstesting und IT-Risikomanagement. Absolvent des Masterstudiengangs Internet-Sicherheit an der Westfälischen Hochschule (if(is), Prof. Norbert Pohlmann). Bestseller-Autor im Wiley-VCH Verlag und Lehrbeauftragter der ASW-Akademie. Einschätzungen zu Cybersecurity und digitaler Souveränität erschienen u.a. in Welt am Sonntag, WDR, Deutschlandfunk und Handelsblatt.

10 Publikationen
  • Einsatz von elektronischer Verschlüsselung - Hemmnisse für die Wirtschaft (2018)
  • Kompass IT-Verschlüsselung - Orientierungshilfen für KMU (2018)
  • IT Security Day 2025 - Live Hacking: KI in der Cybersicherheit (2025)
  • Live Hacking - Credential Stuffing: Finanzrisiken jenseits Ransomware (2025)
  • Keynote: Live Hacking Show - Ein Blick in die Welt der Cyberkriminalität (2025)
  • Analyse von Angriffsflächen bei Shared-Hosting-Anbietern (2024)
  • Gänsehaut garantiert: Die schaurigsten Funde aus dem Leben eines Pentesters (2022)
  • IT Security Zertifizierungen — CISSP, T.I.S.P. & Co (Live-Webinar) (2023)
  • Sicherheitsforum Online-Banking — Live Hacking (2021)
  • Nipster im Netz und das Ende der Kreidezeit (2017)
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