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NIS-2 Compliance
ISO 27001 BSI § 38 GF-Haftung

NIS-2-Beratung
Compliance in 90 Tagen

Sie brauchen eine NIS-2-Beratung, die schnell zu prüfbarer Compliance führt? Wir begleiten Sie in 90 Tagen von der Betroffenheitsprüfung über Gap-Analyse bis zur BSI-Readiness — mit Festpreis statt Berater-Stundensätzen. Bußgelder bis 10 Mio. €, persönliche Geschäftsführerhaftung und 24-Stunden-Meldepflichten machen NIS-2 zum Vorstandsthema.

500+ Projekte
200+ Kunden
Seit 2018 Gegründet
9,0/10 Zufriedenheit
Wir sind selbst ISO 27001 zertifiziert Kostenlose Betroffenheitsprüfung Alle Daten in Deutschland, DSGVO-konform

Kostenlose Betroffenheitsprüfung

Antwort innerhalb von 2 Stunden — nur 4 kurze Angaben

5,0
42 Google-Bewertungen

So geht es weiter:

1 Antwort innerhalb von 2 Stunden
2 30-Min Gespräch mit einem NIS-2-Experten
3 Betroffenheitsstatus + Fahrplan am nächsten Werktag
NIS-2 im Gesetz: § 28 BSIG (Betroffenheit) § 30 BSIG (10 Maßnahmen) § 32 BSIG (24h-Meldepflicht) § 38 BSIG (GF-Haftung)

Vertrauen unserer Kunden

Qualität & Vertrauen

Zertifiziert. Unabhängig geprüft.

Unsere Qualität wird nicht behauptet - sie wird jährlich von akkreditierten Stellen auditiert und bestätigt.

ISO/IEC 27001:2022

ISO/IEC 27001:2022

ISMS-Zertifizierung

Jährliche unabhängige Audits bestätigen höchste Sicherheitsstandards für den Schutz Ihrer Unternehmensdaten.

RSMCERT.2025.19 · RSM Cert · gültig bis 07/2028

IT Security made in Germany

IT Security made in Germany

TeleTrusT Vertrauenszeichen

IT-Sicherheit aus Deutschland - entwickelt, betrieben und rechtlich verankert, ohne ausländische Abhängigkeiten.

Bundesverband IT-Sicherheit e.V.

ISO 9001:2015

ISO 9001:2015

Qualitätsmanagement

Geprüfte Prozesse sichern gleichbleibend hohe Beratungsqualität - nachvollziehbar, dokumentiert, reproduzierbar.

RSMCERT.2025.18 · RSM Cert · gültig bis 07/2028

AZAV Trägerzulassung

AZAV Trägerzulassung

Staatlich anerkannter Bildungsträger

Unsere Schulungen sind förderungsfähig - durch die Bundesagentur für Arbeit oder den Europäischen Sozialfonds.

31T0925058 · DEKRA-geprüft · gültig bis 10/2030

~29.500

Betroffene Unternehmen in DE

Laut Gesetzesbegründung des BMI. Die meisten wissen es noch nicht — oder unterschätzen den Handlungsbedarf.

90 Tage

Ø bis NIS-2-Readiness

Strukturierter Fahrplan statt Panik: Betroffenheitsprüfung, Gap-Analyse, Umsetzung, BSI-Readiness.

ISO 27001

Zertifiziertes Team

Wir sind selbst ISO 27001 zertifiziert. Lead Auditors, T.I.S.P., BSI IT-Grundschutz-Praktiker.

Was kostet NIS-2 — und was kostet es, nichts zu tun?

Die Bußgelder nach § 65 BSIG machen Compliance zur wirtschaftlich einzig sinnvollen Option

Bußgeld bei Verstoß NIS-2-Readiness (AWARE7)
Besonders wichtige Einrichtung § 65 Abs. 6 BSIG bis 10 Mio. EUR ab 15.000 EUR
Wichtige Einrichtung § 65 Abs. 5 BSIG bis 7 Mio. EUR ab 10.000 EUR
Geschäftsführerhaftung § 38 Abs. 2 BSIG Persönliche Haftung
nach Gesellschaftsrecht
Nachweis der
Billigungs- & Überwachungspflicht

Bei Unternehmen mit über 500 Mio. EUR Jahresumsatz können die Bußgelder auf bis zu 2 % (bes. wichtig) bzw. 1,4 % (wichtig) des weltweiten Gesamtumsatzes steigen.

Kostenlose Betroffenheitsprüfung starten

Individueller Festpreis nach Gap-Analyse · Betroffenheitsprüfung kostenlos

Die 10 Mindestmaßnahmen nach § 30 BSIG

Jede dieser Maßnahmen muss nachweisbar umgesetzt sein. Wir begleiten Sie bei allen zehn — von der Risikoanalyse bis zur Multi-Faktor-Authentifizierung.

§ 30 Nr. 1

Risikoanalyse

§ 30 Nr. 2

Vorfallbewältigung

§ 30 Nr. 3

Business Continuity

§ 30 Nr. 4

Lieferkette

§ 30 Nr. 5

Sichere Entwicklung

§ 30 Nr. 6

Wirksamkeitsprüfung

§ 30 Nr. 7

Schulungen

§ 30 Nr. 8

Kryptografie

§ 30 Nr. 9

Zugangskontrollen

§ 30 Nr. 10

MFA & Kommunikation

Alle 10 Maßnahmen im Festpreis-Paket Dokumentation BSI-prüfungstauglich Wissenstransfer an Ihr Team — kein Lock-in

Von der Betroffenheitsprüfung zur BSI-Readiness

1

Betroffenheitsprüfung (kostenlos)

Sind Sie „besonders wichtige" oder „wichtige" Einrichtung nach § 28 BSIG? Wir prüfen Sektor, Unternehmensgröße und Schwellenwerte — und sagen Ihnen klar, was auf Sie zukommt.

2

Gap-Analyse gegen § 30 BSIG

Systematischer Abgleich Ihres aktuellen Stands gegen alle 10 Mindestmaßnahmen. Ergebnis: Reifegradreport mit Heatmap, Handlungsfeldern und priorisiertem Fahrplan.

3

Umsetzung & ISMS-Aufbau

Risikomanagement, Sicherheitsleitlinie, Meldeprozesse nach § 32 BSIG, Lieferkettensicherheit, Schulung der Geschäftsführung nach § 38 BSIG. Auf Festpreisbasis.

4

BSI-Readiness & Nachweisführung

Dokumentation für BSI-Prüfungen, Registrierung als betroffene Einrichtung, interne Audit-Vorbereitung. Sie sind compliant — nachweisbar und prüfungssicher.

Warum 200+ Unternehmen uns vertrauen

5,0 / 5
aus 42 Google-Bewertungen
NPS 8/10

“Sehr tolles Team mit dem die Zusammenarbeit wirklich Spaß machte und uns auf technischer Seite weiter brachte.”

IT-Leiter

Sicherheitsberatung, Mittelständisches Unternehmen

NPS 10/10

“Die Mitarbeiter, mit denen ich zu tun hatte, überzeugen durch Flexibilität und hohe Sachkompetenz!”

Hans-Jörg Ehren

Geschäftsführer, Golem Media GmbH

NPS 10/10

“Freue mich auf weitere Zusammenarbeit mit der AWARE7! Klare Weiterempfehlung!”

Kubilay Sababoglu

Kunde

NPS 9/10

“Sehr guter Ablauf der Absprachen, sehr gute interaktive Schulung.”

Renate Schieweck

Kundin, AGAPLESION gAG · Gesundheitswesen

NPS 9/10

“Wir waren sehr zufrieden mit Ihrer Dienstleistung. Weiterempfehlen würden wir sie trotzdem.”

IT-Verantwortlicher

Sicherheitsberatung, Anonymisiert

NPS 9/10

“Sehr gute Leistung.”

Schulungsteilnehmer

Weiterbildung, Anonymisiert

Häufige Fragen zur NIS-2-Umsetzung

Ist mein Unternehmen von NIS-2 betroffen?

Sie sind betroffen, wenn Ihr Unternehmen in einem der 18 NIS-2-Sektoren (Anlage 1 und 2 BSIG) tätig ist und mindestens 50 Mitarbeitende beschäftigt oder einen Jahresumsatz und eine Jahresbilanzsumme von jeweils über 10 Mio. EUR aufweist (§ 28 BSIG). Sektoren umfassen u.a. Energie, Transport, Gesundheitswesen, digitale Infrastruktur, verarbeitendes Gewerbe, Lebensmittel und öffentliche Verwaltung. Im Rahmen unseres kostenlosen Erstgesprächs prüfen wir Ihre Betroffenheit.

Was kostet die NIS-2-Umsetzung?

Die Kosten hängen von Unternehmensgröße und bestehendem Reifegrad ab. Die Betroffenheitsprüfung ist bei uns kostenlos. Eine Gap-Analyse gegen alle 10 Mindestmaßnahmen des § 30 BSIG kostet ab 3.500 EUR. Die vollständige Umsetzungsbegleitung liegt für KMU (50–250 Mitarbeitende) typischerweise bei 15.000–40.000 EUR — auf Festpreisbasis, keine offenen Beratertage.

Welche Bußgelder drohen bei NIS-2-Verstößen?

Die Bußgelder sind nach Einrichtungstyp gestaffelt: Für besonders wichtige Einrichtungen bis zu 10 Mio. EUR (§ 65 Abs. 6 BSIG), für wichtige Einrichtungen bis zu 7 Mio. EUR (§ 65 Abs. 5 BSIG). Bei Unternehmen mit über 500 Mio. EUR Jahresumsatz können die Bußgelder auf bis zu 2 % bzw. 1,4 % des weltweiten Gesamtumsatzes steigen. Zusätzlich haften Geschäftsführer nach § 38 BSIG persönlich.

Reicht unsere ISO 27001-Zertifizierung für NIS-2?

ISO 27001 ist ein starkes Fundament und deckt einen Großteil der 10 Mindestmaßnahmen ab — aber nicht alle NIS-2-spezifischen Pflichten. Zusätzlich verlangt NIS-2: Meldepflichten mit 24h-Erstmeldung an das BSI (§ 32 BSIG), spezifische Anforderungen an die Lieferkettensicherheit, die persönliche Schulungs- und Billigungspflicht der Geschäftsführung (§ 38 BSIG) und die Registrierung beim BSI. Wir schließen genau diese Lücken.

Wie lange dauert die NIS-2-Umsetzung?

Mit externer Begleitung typischerweise 60–120 Tage. Unternehmen mit bestehendem ISMS oder ISO 27001 können deutlich schneller compliant werden (30–60 Tage für die NIS-2-spezifischen Zusatzanforderungen). Ohne externe Unterstützung planen Unternehmen erfahrungsgemäß 6–12 Monate. Wir empfehlen, jetzt zu starten — BSI-Prüfungen können jederzeit beginnen.

Was sind die 10 NIS-2-Mindestmaßnahmen?

Die 10 Mindestmaßnahmen nach § 30 Abs. 2 BSIG sind: 1) Risikoanalyse und Sicherheitskonzepte, 2) Bewältigung von Sicherheitsvorfällen, 3) Aufrechterhaltung des Betriebs und Krisenmanagement (BCM), 4) Sicherheit der Lieferkette, 5) Sicherheit bei Erwerb, Entwicklung und Wartung von IT-Systemen, 6) Bewertung der Wirksamkeit von Risikomanagementmaßnahmen, 7) Cyberhygiene und Schulungen, 8) Einsatz von Kryptografie und Verschlüsselung, 9) Personalsicherheit und Zugangskontrollen, 10) Multi-Faktor-Authentifizierung und sichere Kommunikation.

Haftet die Geschäftsführung persönlich?

Ja. § 38 BSIG verpflichtet Geschäftsleitungen, die Umsetzung der Risikomanagementmaßnahmen nach § 30 BSIG zu billigen, deren Umsetzung zu überwachen und regelmäßig an Schulungen teilzunehmen. Bei Pflichtverletzung haften sie persönlich für schuldhaft verursachte Schäden nach den Regeln des Gesellschaftsrechts (§ 38 Abs. 2 BSIG). Diese Haftung kann nicht durch Vereinbarung auf null reduziert werden.

Wie funktioniert die Meldepflicht?

Bei erheblichen Sicherheitsvorfällen schreibt § 32 BSIG einen dreistufigen Meldeprozess an das BSI vor: 1) Frühe Erstmeldung innerhalb von 24 Stunden nach Kenntniserlangung, 2) Bestätigende Meldung mit erster Bewertung innerhalb von 72 Stunden, 3) Abschlussmeldung spätestens einen Monat nach dem Vorfall. Wir helfen Ihnen, die dafür nötigen Prozesse, Vorlagen und Verantwortlichkeiten aufzubauen.

Rückruf innerhalb von 60 Minuten (Mo–Fr, 9–17 Uhr)

Lieber direkt mit einem
NIS-2-Experten sprechen?

Hinterlassen Sie Ihre Nummer — ein zertifizierter Berater ruft Sie persönlich zurück. Kein Sales-Team, kein Skript. Nur ein ehrliches Gespräch über Ihre NIS-2-Betroffenheit.

Montag – Freitag, 9:00 – 17:00 Uhr · Außerhalb der Geschäftszeiten am nächsten Werktag · Kein Spam, keine Weitergabe